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«Racial Profiling»: Weshalb Polizisten wen kontrollieren

«Racial Profiling» ist in der Schweiz alltäglich

Eine Augenzeugin berichtet von einem Erlebnis im Zug, das sie aufhorchen liess: Im fast voll besetzten Waggon seien nur Dunkelhäutige kontrolliert worden – darunter auch sie. Laut Amnesty International Schweiz kommt dies sehr häufig vor.
08.11.2016, 07:2908.11.2016, 12:34
Benjamin Wieland / bz Basellandschaftliche Zeitung
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An einem Vormittag bestieg die Münchensteinerin K. F. (Name der Redaktion bekannt) den Schnellzug von Zürich Hauptbahnhof nach Basel SBB. Kurz nach der Abfahrt betraten zwei Grenzwächter in Zivil den Waggon. Die Beamten kündigten an, dass es nun Personenkontrollen gebe – ihre Ausweise zeigen mussten aber nur vier Passagiere. Sie alle hatten etwas gemeinsam: einen dunkleren Teint als die übrigen Mitreisenden.

«Es kann doch nicht sein, dass als einziges Kriterium das Aussehen herangezogen wird.»
Augenzeugin K.F.

Unter den Kontrollierten waren K. F., zwei weitere Frauen, die zusammen reisten, und ein Mann. «Es machte mich schon stutzig», erzählt die 27-Jährige der bz, «dass sie genau uns herauspickten. Der Waggon war praktisch voll besetzt.»

K. F. wuchs in Brasilien auf, lebt jedoch seit neun Jahren in der Schweiz und spricht Dialekt. Äusserlich falle sie trotzdem auf, sagt die Detailhandelsangestellte. Im Sommer, braun gebrannt, sei sie auch schon für eine Inderin gehalten worden. Sie kritisiert die Praxis der Grenzwache: Es sei stossend, falls diese immer so vorgehen würde bei der Auswahl, wer sich ausweisen müsse und wer nicht. «Es kann doch nicht sein, dass als einziges Kriterium das Aussehen herangezogen wird.»

ZUR ARBEIT DER GRENZWACHE STELLEN WIR IHNEN HEUTE FOLGENDES NEUES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG --- Members of the Swiss Border Guard Corps accompany an asylum seeker who entered Switzerland by train wi ...
Die Hautfarbe allein gilt nicht als Begründung, von jemandem den Ausweis zu verlangen – doch diese Praxis ist Realität (Bild: Grenzwächter in Chiasso). Bild: KEYSTONE

Der implizierte Vorwurf: Die Grenzwache betreibe «Racial Profiling», wähle also die Kontrollierten aufgrund von Merkmalen wie Haar- und Hautfarbe aus – und nicht ausschliesslich anhand deren Verhaltens.

Am Ausweis-Foto gekratzt

Die Grenzwache bestätigt die Kontrollen am besagten Tag. Peter Zellweger, Informationsbeauftragter der Grenzwacht-Region II, schreibt: «Die Grenzwächter überprüften bei den kontrollierten Personen, ob sie sich legal in der Schweiz aufhalten.» Die Beamten würden bei der Auswahl der zu Kontrollierenden «nach Erfahrungswerten» handeln. Damit seien, führt Zellweger aus, «eigene Erkenntnisse und Erlebnisse im täglichen Umgang mit Kundinnen und Kunden» gemeint. Auch das Verhalten spiele eine Rolle, ebenso mitgeführte Waren, «die auf deliktische Tätigkeit schliessen lassen können».

K. F. zweifelt an den Erklärungen. Sie sei an jenem Vormittag auf dem Rückweg von einer Weiterbildung gewesen und habe unauffällige, der Witterung angepasste Kleidung getragen. Sie habe auch keinen Koffer oder grosse Taschen mit sich geführt, die auf eine längere Reise hätten hinweisen können. Und sie habe sich «ganz normal» verhalten. «Auch die anderen Kontrollierten stachen – die Hautfarbe ausgenommen – nicht heraus», beteuert sie.

«Das ist eine typische Antwort eines polizeilichen Mediensprechers, in der die Ernsthaftigkeit des Problems verkannt wird.»
Rassismus-Experte Tarek Naguib

Was sie ebenfalls stutzig machte: Der Beamte habe am Foto ihres Ausweises gekratzt. K. F. besitzt den C-Ausweis im Kreditkartenformat.

«Typische Antwort»

Grenzwache-Sprecher Peter Zellweger bleibt dabei: Alter, Geschlecht, Nationalität, Religion oder Hautfarbe spielen keine Rolle beim Entscheid, jemanden zu kontrollieren. Das Kratzen am Ausweis, schreibt er, diene dazu, dessen Echtheit zu überprüfen. Er besitze taktile Merkmale.

Illegale Praxis

Rassismus-Experte Tarek Naguib bezweifelt diese Aussagen. Es handle sich um «eine typische Antwort eines polizeilichen Mediensprechers, in der die Ernsthaftigkeit des Problems verkannt wird», schreibt Naguib. Es werde der Sache nicht auf den Grund gegangen, sondern alles darangesetzt, den Rassismusvorwurf unter den Teppich zu kehren. Dies sei ein «klassisches Distanzierungsmuster».

Der Fall Wa Baile
Der Mann sei ihnen verdächtig vorgekommen, da er den Blick abgewandt habe und ihnen habe ausweichen wollen, heisst es im Polizeirapport. Er sei bloss kontrolliert worden, weil er schwarz sei, sagt hingegen Mohamed Wa Baile, ein 42-jähriger Schweizer mit kenianischen Wurzeln.

Das Zürcher Bezirksgericht stützte gestern die Version der Stadtpolizei Zürich: Sie habe Wa Baile zu recht im Hauptbahnhof an einem Donnerstagmorgen im Februar 2015 kontrolliert. Und da er sich unkooperativ verhalten habe, sei er folgerichtig mit 100 Franken gebüsst worden. Er focht den Strafbefehl an. Somit musste sich zum ersten Mal ein Schweizer Gericht mit der Frage auseinandersetzen, ob eine polizeiliche Personenkontrolle das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot verletzt hat.

Während der gestrigen Verhandlung sagte Wa Baile, es sei ihm nicht um das Geld gegangen, sondern ums Grundsätzliche. Denn er sei es leid, ständig ins Visier der Polizei zu geraten – und dies unabhängig davon, wie er sich verhalte.

Seine Verteidigerin plädierte auf Freispruch und Aufhebung der Busse. Der Einzelrichter bestätigte sie jedoch. «Wir hatten nur den Strafbefehl zu beurteilen», sagte er in seiner kurzen Urteilsbegründung. Auf den Vorwurf des flächendeckenden «Racial Profilings» bei der Stadtpolizei Zürich ging er nicht ein. Die Verteidigerin kündigte bereits an, den Fall weiterzuziehen. (bwi/SDA)

Ähnlich schätzt Amnesty International den Fall ein. Die Organisation hatte «Racial Profiling» 2007 hierzulande aufs Tapet gebracht. Gäbe es tatsächlich Kontrollen unter Berücksichtigung des Kriteriums Hautfarbe, so wären diese illegal. Angewandt werde die Praxis aber trotzdem, schreibt Beat Gerber, Mediensprecher von Amnesty Schweiz. Die Erfahrung zeige, «dass dunkelhäutige Menschen regelmässig ohne objektive Gründe von der Polizei kontrolliert oder durchsucht werden». Mohamed Wa Baile wehrte sich vor Gericht gegen eine Kontrolle – ohne Erfolg.

«Racial Profiling» ist effizient

Bei den Ombudsstellen in Basel-Stadt und in Baselland sind Meldungen zu «Racial Profiling» selten, wie eine Nachfrage der bz zeigt. Fachleute führen die allgemein tiefen Zahlen von Fällen unter anderem auf Unwissenheit zurück: Die Betroffenen wissen oftmals gar nicht, dass die Methode illegal ist.

Dragan Ilić von der Universität Basel konnte nachweisen: Schwarze Autofahrer werden häufiger von der Polizei angehalten als weisse, zumindest in Florida. Der Ökonom hat sich in seiner Doktorarbeit mit Racial Profiling auseinandergesetzt. Er hält an der Uni Basel unter anderem eine Vorlesung zum Thema Diskriminierung.

Mit dem Fall der Zugkontrolle konfrontiert, sagt Ilić: «Mich würde es nicht wundern, wenn Beamte auch auf visuelle Reize reagieren. Sie müssen sich in kurzer Zeit entscheiden, und da lässt man sich auch von körperlichen Merkmalen leiten.» Dahinter würden jedoch «nicht zwingendermassen boshafte Motive» stecken, glaubt Ilić. Man habe es womöglich mit einem anderen Treiber zu tun: «Die Beamten verspüren einen gewissen Druck, möglichst viele Delinquenten zu erwischen.»

In den USA seien dunkelhäutige Menschen bei bestimmten Delikten tatsächlich häufiger kriminell, dies könne mit dem soziodemografischen Hintergrund erklärt werden. «Racial Profiling» könne somit eine effiziente Methode sein, jedoch keine gerechte, betont Ilić.

Und dann müsse auch dies relativiert werden: «Auf lange Sicht dürfte das Vertrauen und das Ansehen der Polizei bei der Personengruppe, die unter Generalverdacht steht, abnehmen. Der Staat wird als Gegner wahrgenommen.» So gehe Vertrauen verloren, ein hohes Gut.

Pendler tarnte sich als Pöstler

K. F. gibt zu bedenken, dass Profiverbrecher das Muster leicht durchschauen könnten. «Man müsste einfach ältere weisse Frauen als Schmugglerinnen einsetzen. Die fallen durchs Netz.» Die Grenzwache ist sich dieser Gefahr bewusst. Sprecher Zellweger schreibt: «Die Aufgabe des Grenzwächters ist viel komplexer als nur das Beurteilen des Aussehens einer Person.»

Jetzt auf

In der Praxis durchgedrungen ist das noch nicht überall. Der «Bund» berichtete im August von einem Pendler afrikanischer Abstammung. Er wurde so häufig kontrolliert, bis er sich eine Postuniform kaufte – erst als falschen Pöstler liess man ihn in Ruhe. (bzbasel.ch)

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83 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Karl33
08.11.2016 09:20registriert April 2015
Gender Profiling ist auch alltäglich. Da störts auch keine Politikerin, dass mehr Männer als Frauen kontrolliert werden.
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Wilhelm Dingo
08.11.2016 08:29registriert Dezember 2014
Wenn die Kriminalitätsrate von Bärtigen Männern höher wäre als von rasierten ist es je nur logisch und sinnvoll wenn dass als Kriterium für Kontrollen heranagezogen wird. Und es ist halt mal so, dass gewisse Ausländergruppen krimineller sind als andere. Ein Racial profiling macht daher absolut Sinn.
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Thomes
08.11.2016 08:55registriert April 2015
Mein Gerechtigkeitssinn schlägt aus und meint das kann es doch nicht sein, geht gar nicht.

Verstehe aber in diesem Fall das die GW in den Zeiten der Flüchtlings Bewegung von IT nach DE eher dunkelhäutige Kontrolliert.

Fahre dem Tram von Basel nach Weil am Rhein. Seit dem einsetzen des Flüchtlingsstrom von IT nach DE via CH wird am DE Zoll nur dunklere Menschen kontrolliert
Vor mir sass mal ein arabischer aussehender junger Mann, ohne grosses Tam Tam legte er routiniert seine CH ID aufs Knie. Der Beamte schaute beim Vorbeilaufen kurz drauf, lächelte freundlich - Ende.
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