Schweiz
Rassismus

Bundesgericht: Gewalttätiger Zürcher Neonazi wird nicht verwahrt

Bundesgericht: Gewalttätiger Zürcher Neonazi wird nicht verwahrt

22.09.2016, 12:0022.09.2016, 12:08

Der Neonazi, der 2012 im Zürcher Niederdorf einem Gesinnungsgenossen in die Brust schoss, wird nicht verwahrt. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft abgewiesen. Es bleibt bei einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und einer ambulanten Psychotherapie.

Der zum Tatzeitpunkt 27-jährige Mann hatte einem 26-Jährigen aus einer Distanz von weniger als einem Meter in die Brust geschossen. Ein zweiter Schuss verfehlte das flüchtende Opfer, das dank einer Notoperation überlebte.

Das Bundesgericht hält in seinem am Donnerstag publizierten Urteil fest, dass grundsätzlich eine stationäre Massnahme hätte ausgesprochen werden können. Gegen eine solche Massnahme wehrte sich der Verurteilte, zeigte sich jedoch motiviert für eine ambulante Behandlung im Rahmen des Strafvollzugs.

Umwandlung der Massnahme

Dies ist gemäss den Bundesrichtern in diesem Fall die erfolgsversprechendere Variante. Sie trage auch dem Sicherheitsbedürfnis Rechnung, da der Mann zu einer 14-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sei.

Sollte sich der Verurteilte trotz seiner Ankündigung nicht kooperativ verhalten, kann die ambulante therapeutische Massnahme gemäss Bundesgerichtsurteil in eine stationäre umgewandelt werden. Von dort aus besteht die Möglichkeit, eine allfällige Verwahrung auszusprechen.

Das Bezirksgericht Zürich hatte den Mann zu einer 12-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt und eine einfache Verwahrung ausgesprochen. Das Obergericht hob die Verwahrung auf, erhöhte jedoch die Strafe.

Die Beschwerde des Verurteilten wies das Bundesgericht ab, so weit es darauf eintrat. Der junge Mann hatte beantragt, ihn wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren zu bestrafen. (Urteile 6B_463/2016 und 6B_529/2016 vom 12.09.2016) (wst/sda)

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