Zürich: Verurteilter Neonazi geht vor Obergericht
Mit dem 27-jährigen Neonazi, der vor zwei Jahren im Zürcher Niederdorf im Streit einem Mann in die Brust geschossen hat, muss sich auch noch das Zürcher Obergericht beschäftigen. Sein Verteidiger legt gegen das Urteil des Zürcher Bezirksgerichts Berufung ein.
Der 27-Jährige war am Mittwoch erstinstanzlich zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig. Mit der Berufung ans Obergericht wehrt sich sein Anwalt Valentin Landmann insbesondere gegen die Verwahrung. Diese sei übertrieben, sagte er am Freitag gegenüber dem Regionaljournal Zürich/Schaffhausen.
Sein Mandant habe sich über Jahre von der gewalttätigen Szene distanziert. Es sei zwar nochmals zu einem «schweren Vorfall im Notfallexzess» gekommen. Dieser «singuläre Vorfall» deute aber nicht darauf hin, dass der junge Mann immer noch der «gewalttätigen Ideologie» nachhänge. (pma/sda)
