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Das Gesetz sagt klar: Die SBB Cargo haftet für Gotthard-Unfall

HANDOUT - Der entgleiste und vollkommene zerst
Der Gotthard nach dem Unfall.Bild: keystone

Das Gesetz sagt klar: Die SBB Cargo haftet für Gotthard-Unfall

27.08.2023, 08:5627.08.2023, 12:38
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SBB Cargo haftet als Frachtführerin für den Unfall im Gotthard-Basistunnel. Das Gesetz dazu sei klar, sagte der Direktor des Bundesamtes für Verkehr, Peter Füglistaler, dem «Sonntagsblick».

SBB Cargo trage als Frachtführerin die Verantwortung, sagte Füglistaler. Die SBB-Tochter sei damit «für den sicheren Betrieb verantwortlich» und müsse die entsprechenden Vorkehrungen treffen. Sie müsse die Wagen vor der Abfahrt kontrollieren und hafte dementsprechend. Das wäre auch der Fall, wenn sich herausstellen sollte, dass der nach dem Radbruch entgleiste Wagen aus Deutschland stamme.

Den Vorwurf, dass das BAV als Aufsichtsbehörde zu lasch kontrolliere, weist Füglistaler zurück. Die Unternehmen fänden, dass sie sogar zu viel kontrollierten. So wie es bis jetzt aussehe, sei ein sehr seltenes Unglück eingetreten, das sich nicht verhindern lasse: ein Radbruch. Das sei in der Schweiz das letzte Mal vor zehn Jahren passiert.

(yam/sda)

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18 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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chrimark
27.08.2023 11:20registriert November 2016
Dass SBB Cargo in erster Instanz haftet ist klar, der Zug fuhr schliesslich unter dessen Lizenz und Verantwortung. Das bedeutet noch nicht, dass keine Regressforderungen an den Wagenhalter oder sogar an die Wartungsfirma gestellt werden können. Je nachdem ob diese ihren Pflichten korrekt nachgekommen sind oder eben nicht.
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mstuedel
27.08.2023 09:49registriert Februar 2019
Ein paar mehr Infos zur Höhe des erwarteten Schadens und darüber, wer letztlich für den Schaden bezahlt (Rückversicherung, Steuerzahler...), wäre hier wünschenswert. Ich kann mir gut vorstellen, dass der Schaden hier in die Milliarden geht. So bleibt der Informationsgehalt eher dürftig, was bei der Quelle Sonntagsblick wenig erstaunt.
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Sandlerkönig Eberhard
27.08.2023 11:18registriert Juli 2020
Im Güterverkehr wird Rollmaterial grenzüberschreitend eingesetzt. Verschiedenste Wagen verschiedenster Halter sind in einem einzigen Zug eingereiht. Sollte hier dieses Gesetz tatsächlich so ausgelegt werden, dass das Beförderungs-Unternehmen und nicht die Halter-Firma verantwortlich gemacht wird, könnte ein Präzedenzfall mit üblen Folgen geschaffen werden. Jedes Cargo-Unternehmen müsste vor Abfahrt des Zuges auf CH-Boden nicht nur die heute normale technische Kontrolle durchführen, sondern jeden Wagen revisionsmässig prüfen. Die Zeit und das Geld dafür würde und könnte niemand mehr investieren
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