Die Morettis sind längst die Sündenböcke – das könnte ihnen vor Gericht helfen
Einvernahmen der Staatsanwaltschaft als «Zirkus». Anwälte der Opferfamilien als «ausser Rand und Band geratene Artisten». Und Medien, die ein korrektes Verfahren «massiv» stören. Es sind happige Worte, mit denen die Juristin Monika Roth die mediale Aufarbeitung der Brandkatastrophe von Crans-Montana kritisiert. In einem Gastbeitrag für die «NZZ» schreibt die ehemalige Strafrichterin, dass die öffentliche Vorverurteilung des Ehepaars Moretti «in dieser Form einmalig» sei.
Die Walliser Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem wegen fahrlässiger Tötung gegen das Betreiberpaar der Bar «Le Constellation». Obwohl die Unschuldsvermutung gilt, sind viele Menschen von der Schuld des Ehepaars überzeugt. Das zeigte sich jüngst auch beim Proteststurm gegen die angekündigte Wiedereröffnung zweier anderer Lokale der Morettis. Eine von Opferfamilien lancierte Petition kommt auf fast 50'000 Unterschriften.
Müssen sie weniger lange ins Gefängnis?
Im späteren Prozess könnte diese Dynamik das Strafmass beeinflussen. «Das Gericht kann eine tiefere Strafe aussprechen, wenn die Medien und die Öffentlichkeit die Unschuldsvermutung vor dem Urteil massiv verletzten und die Beschuldigten damit schon vorbestraften», erklärt Strafrechtsexpertin Marianne Heer, die an der Universität Bern lehrt.
Entscheidend seien verschiedene Faktoren: Wie stark die Person in der Öffentlichkeit präsent ist, wie heftig die Vorverurteilung ausfällt und wie gravierend die daraus entstandenen Nachteile sind. Dazu könne etwa gehören, dass jemand sein Restaurant nicht weiter betreiben kann – wie es die Petition im Fall der Morettis fordert. Heer findet die intensive öffentliche Diskussion, nicht zuletzt auch des Privatlebens des Ehepaars Moretti, «sehr befremdend». Aus ihrer Sicht ist das Ausmass der Belastung so ausserordentlich, dass die Vorverurteilung bei einem allfälligen Prozess berücksichtigt werden könnte.
Das Ermessen des Gerichts bei der Strafminderung ist jedoch gross. «An kantonalen Gerichten finden sich Reduktionen von einigen wenigen Monaten oder 10 bis 20 Prozent», sagt Heer. Im Fall eines Bündner Verwaltungsrichters, dem Vergewaltigung vorgeworfen wird, minderte die erste Instanz die Strafe wegen medialer Vorverurteilung zum Beispiel von 23 Monaten auf 20 Monate. Im Fall Carlos verweigerte das Bundesgericht dagegen eine solche Strafreduktion.
Bei Crans-Montana wäre eine Strafmilderung auch deshalb brisant, weil die möglichen Höchststrafen bei der Brandkatastrophe ohnehin nicht so hoch sind, wie es Laien angesichts der 41 Todesopfer erwarten würden.
Insgesamt gelten 15 Personen als beschuldigt: das Ehepaar Moretti, Gemeindepolitiker, Beamte. Für fahrlässige Tötung ist unabhängig von den Opferzahlen maximal eine dreijährige Haftstrafe möglich. Die beiden weiteren vorgeworfenen Delikte – fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Verursachung einer Feuerbrunst – könnten die Strafe auf höchstens 4,5 Jahre erhöhen. Ein Gericht darf die Höchststrafe für das schwerste Delikt wegen der weiteren Straftatbestände um maximal die Hälfte anheben.
Erwartungen an Strafe werden nicht erfüllt
Offen ist, ob dereinst weitere Vorwürfe hinzukommen. Gegen Jessica Moretti wurden die Ermittlungen Anfang Juni auf Urkundenfälschung ausgeweitet, dies infolge einer mutmasslich gefälschten Rechnung für Schaumstoff. Urkundenfälschung kann mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Erhärtet sich der Vorwurf, könnte eine Strafe rein rechnerisch also gar auf 7,5 Jahre ansteigen.
Realistisch sei ein solches Strafmass angesichts der derzeit bekannten Vorwürfe nicht, sagt Heer. Ganz grundsätzlich seien bei Fahrlässigkeit hohe Strafen nicht üblich, «schon drei Jahre wären sehr hoch». Anders ist das bei vorsätzlich verübten Taten. Die Strafrechtsexpertin sagt: «Die hohen Erwartungen in der Bevölkerung nach einer harten Strafe werden sich wahrscheinlich nicht erfüllen.» Entscheidend sei vor Gericht nicht primär das Leid der Opfer, sondern das individuelle Verschulden der Beschuldigten. (schweizheute.ch)

