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Vergewaltigungs-Fall Morena Diaz: Frage nach Sex-Konsens erreicht Politik

Nach dem Vergewaltigungs-Fall Morena Diaz: Frage nach Sex-Konsens erreicht die Politik

Was ist eine Vergewaltigung? Und braucht es ein explizites Ja zum Sex? Darüber debattiert morgen die Rechtskommission des Ständerates.
15.01.2020, 04:5917.01.2020, 08:19
Anna Miller / Aargauer Zeitung
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Nachdem die Aargauer Influencerin Morena Diaz offen über ihre Vergewaltigungserfahrung sprach, brechen Dutzende Frauen ihr Schweigen. Laut aktuellen Zahlen von Amnesty International hatte jede zehnte Frau in der Schweiz bereits Sex gegen ihren Willen. Doch die meisten Fälle von Vergewaltigung werden in der Schweiz bis heute nicht angezeigt. Das liegt unter anderem an der Rechtsprechung. Laut Strafgesetzbuch liegt eine Vergewaltigung nur dann vor, wenn eine Person weiblichen Geschlechts zum Sex genötigt wird, indem der Täter sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht. Ein Nein allein genügt nicht, das Opfer muss sich aktiv zur Wehr setzen. Aus Sicht der Forschung ist die Idee, dass alle sich wehren, überholt. Weil viele Menschen in einer überfordernden und bedrohlichen Situation in den so genannten «Freeze»-Modus eintreten – der Körper erstarrt, sie sind handlungsunfähig.

Jede zehnte Frau hatte in der Schweiz bereits Sex gegen ihren Willen.
Jede zehnte Frau hatte in der Schweiz bereits Sex gegen ihren Willen.

Morgen diskutiert die Rechtskommission des Ständerats über den Brocken «Harmonisierung des Strafrahmens». Eine moderate Revision des Sexualstrafrechtes ist Teil davon. So soll gemäss Vorschlag des Bundesrats auch bei analer oder oraler Penetration eine Vergewaltigung geltend gemacht werden können. Ausserdem soll das Mindeststrafmass bei einer Verurteilung von einem auf zwei Jahre erhöht werden. An der Gewalteinwirkung will der Bundesrat jedoch festhalten.

Frauenorganisationen, Politikerinnen und Strafrechtsprofessoren verlangen jedoch eine Revision der Definition. So soll in Zukunft bestraft werden, wer gegen den Willen einer anderen Person den Beischlaf oder eine beischlafsähnliche Handlung an dieser vollzieht – egal, ob durch Gewalt oder nicht.

Diese neue Ausrichtung würde sich auch mit der Istanbul-Konvention decken, die seit 2018 in Kraft ist. Und wogegen die Schweiz im Moment verstösst. Die beteiligten Länder verpflichten sich, nicht-konsensuelle sexuelle Handlungen zu ahnden. Die beiden Rechtsprofessorinnen Nora Scheidegger und Anna Coninx haben sich ihrerseits mit zwei Vorschlägen in die Debatte eingeschaltet: Mit der so genannten Veto-Lösung, dass der Sex also einvernehmlich ist, solange kein explizites Nein geäussert wird, oder der Zustimmungs-Lösung, wonach der Sex einvernehmlich ist, wenn ein explizites Ja dazu geäussert wird.

«In Befragungen macht es einen grossen Unterschied, ob das Opfer gefragt wird, warum es nicht lauter schrie.»

Doch die Frage nach dem Konsens ist umstritten. Auch in der Rechtskommission. Einerseits sind Sexual-Fragen intimer Natur, und diese privaten Dinge staatlich zu regeln, läuft einigen zuwider. Auch sitzen viele Juristen in dem Gremium, die davor zurückschrecken, das System, das jetzt gilt, grundsätzlich zu revolutionieren. Zu viel Arbeit, Umschulung des Personals und der Polizei, «da regt sich Widerstand», sagt SP-Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle, die eine Motion zur Vergewaltigungs-Definition eingereicht hatte. Auch sitzen in der 13-köpfigen Kommission zehn Männer mittleren Alters, die für das Thema der sexuellen Übergriffe wohl zumindest aus Opfersicht nicht gleich sensibilisiert sind wie Frauen, wie verschiedene Parlamentarierinnen auf Anfrage sagen. Für sie sei die Revision des Sexualstrafrechts ein Paradigmenwechsel.

Die Schweiz ist in Sachen Sexualstrafnorm ein europäisches Schlusslicht – Vergewaltigung innerhalb der Ehe beispielsweise ist erst seit 1992 strafbar. Die Gegner der Reform befürchten indes Willkür, sobald die Konsens-Frage entscheide. Bei einer Revision würden strafrechtliche Prinzipien über den Haufen geworfen, erklärte denn auch Daniel Jositsch jüngst gegenüber der NZZ.

Zwischenstufe «sexueller Übergriff» eine Lösung?

ARCHIV --- ZUR NOMINATION VON ANDREA CARONI FUER DEN STAENDERAT STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILD ZUR VERFUEGUNG --- Andrea Caroni, FDP-AR, spricht waehrend den Verhandlungen ueber die parlamentarische ...
Andrea Caroni sieht in einem Drei-Stufen-Modell die Lösung.Bild: KEYSTONE

Einige sehen deshalb einen Lösungsansatz in der Einführung eines neuen Straftatbestandes. Andrea Caroni (FDP/AI) beispielsweise, Mitglied der Rechtskommission, will Ende Woche ein Drei-Stufen-Modell in die Kommission einbringen. Neben sexueller Belästigung und Vergewaltigung soll eine Zwischenstufe des sexuellen Übergriffs eingeführt werden. «Damit würden schwere sexuelle Handlungen gegen den Willen des Opfers auch dann angemessen bestraft, wenn kein Zwang vorliegt», sagt Ständerat Caroni. Seine grüne Ratskollegin Lisa Mazzone (GE) sagt, man muss eine Revision behandeln und die richtige Formulierung finden. Der Prozess müsse jedoch durchdacht sein, damit die Opfer richtig geschützt werden können.

Egal, wie weit das Parlament nun gehen wird: Würde der Missbrauch ohne Gewaltanwendung anerkannt, wäre das ein Anfang, ist Cyrielle Huguenot von Amnesty International überzeugt. «In Befragungen macht es einen grossen Unterschied, ob das Opfer gefragt wird, warum es nicht lauter schrie oder ob es darum geht, wie die gegenseitige Einwilligung kommuniziert und verstanden wurde.»

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«Es ist kein sexueller Missbrauch, es ist Vergewaltigung»
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20 Kommentare
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chrimark
15.01.2020 06:40registriert November 2016
"... Auch sitzen viele Juristen in dem Gremium, die davor zurückschrecken, das System, das jetzt gilt, grundsätzlich zu revolutionieren. Zu viel Arbeit, Umschulung des Personals und der Polizei, «da regt sich Widerstand»,..."
😫😠🤬🤮
Ja dann seit ihr schlicht nicht geeignet für diesen Job, Herrgott nochmal.
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w'ever
15.01.2020 09:10registriert Februar 2016
solange der "täter" sich nicht zum fall geäussert hat und die tat von einem gericht verurteilt wurde, ist es eine angebliche vergewaltigung.
also unterlasst solche titel wie "vergewaltigungs-fall".
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