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Angaben zu AHV schon in Abstimmungsunterlagen falsch

Angaben zu AHV in Abstimmungsunterlagen falsch – SP-Frauen und Grüne legen Beschwerde ein

Die SP Frauen Schweiz und die Grünen Schweiz legen Beschwerde gegen die Abstimmung von 2022 über die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre (AHV 21) ein. Bei der denkbar knappen Abstimmung seien die Frauen mit falschen Argumenten um ein Jahr Rente gebracht worden, hiess es am Freitag von den SP-Frauen.
09.08.2024, 17:5109.08.2024, 17:51
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Lisa Mazzone, Praesidentin Gruene Schweiz, spricht an einer Medienkonferenz zur Lancierung der Solar-Initiative, am Dienstag, 11. Jun i 2024, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Auch die Grünen wollen das Frauenrentenalter kippen: Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone. Bild: keystone

Dass die Frauen um ein Jahr Rente gebracht wurden, legten die Berechnungsfehler zu den Finanzprognosen der AHV nahe, hiess es in einer Mitteilung der SP Frauen Schweiz. Die finanzielle Lage der AHV werde für die kommenden Jahre neu um bis zu 14 Milliarden Franken besser prognostiziert als bisher angenommen.

Die «scheinbar dramatischen Aussichten» seien «einer der Hauptgründe für das hauchdünne Ja zur AHV 21» gewesen, schrieben die SP-Frauen, die ihre Beschwerden in den Kantonen Bern und Neuenburg einlegten.

Die Erhöhung des Frauenrentenalters wurde im September 2022 mit gerade einmal 50,5 Prozent angenommen.

Die SP Frauen Schweiz halten in ihrer Mitteilung fest, «dass sich die Beschwerde einzig gegen das Resultat der AHV-21-Abstimmung und nicht gegen das deutlichere Ja zur Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV richtet». Die bürgerlichen Parteien müssten «ihre Abbaupläne bei den Renten endlich stoppen» und die Kaufkraft der Rentnerinnen schützen. Altersarmut in der Schweiz sei weiblich.

Grüne: Wichtig für die Demokratie

Für die Bevölkerung sei es wegen der falschen Zahlen nicht möglich gewesen, ihren Stimmentscheid auf Basis von verlässlichen Fakten zu treffen, hiess es in einer Mitteilung der Grünen Schweiz vom Freitag.

Eine Annullierung der Abstimmung sei darum insbesondere auch aus demokratiepolitischer Perspektive angezeigt. Sie solle dazu dienen, das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratische Entscheidfindung zu stärken.

Ausserdem sei die Erhöhung des Frauenrentenalters angesichts der verbesserten finanziellen Lage der AHV nicht mehr gerechtfertigt – und sie sei auch aus gleichstellungspolitischer Perspektive falsch, schrieben die Grünen. Sie legten ihre Beschwerden in den Kantonen Zürich und Genf ein.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) stellt sich in einer Mitteilung vom Freitag hinter die Abstimmungsbeschwerden. Für den SGB sei klar: mit realistischen Finanzszenarien wäre die Abstimmung anders ausgefallen. Die Abstimmung müsse aufgehoben werden.

Schon im Abstimmungsbüchlein falsch

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hatte am Dienstag die Finanzperspektiven für die AHV nach unten korrigiert. Die AHV-Ausgaben dürften 2033 rund vier Milliarden Franken oder rund sechs Prozent tiefer ausfallen als bisher berechnet. Damit präsentiert sich die finanzielle Lage der AHV besser als angenommen.

Schon die Zahlen in der Botschaft des Bundesrates und im Abstimmungsbüchlein zur Erhöhung des Frauenrentenalters im Sommer 2022 waren fehlerhaft. Das bestätigte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Freitag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA nach einem Bericht der SRF-Sendung «Rendez-vous».

Die Vorgänge im Bundesamt für Sozialversicherungen will nun die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates unter die Lupe nehmen. Das kündigte deren Präsident, der jurassische Mitte-Politiker Charles Juillard, bereits am Mittwoch in der Sendung «19h30» des Westschweizer Fernsehens RTS an. (sda)

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59 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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SandraGarth
09.08.2024 18:14registriert August 2022
Was ist am Wort "Gleichstellung" so schwierig zu verstehen?
Meine lieben Mitfrauen: Dies ist keine Einbahnstrasse.
Und jetzt kommt mir nicht mit dem Lohn. Jede von uns hat es in den eigenen Händen hochprozentig zu arbeiten und jedes Jahr eine Lohnerhöhung zu fordern.

W, 37, Biochemikerin / Kommentarspalterin
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der Denker
09.08.2024 18:43registriert März 2016
Was für eine Rosinenpickerei der Linken. Gleichstellung wollen die doch gar nicht, da geht es rein um Klientelpolitik. Zudem kann man nicht einfach zwei Initiativen (65 Jahre + MwSt.) Plötzlich voneinander trennen nur weils so besser passt. Wenn die Beschwerde durchkommen sollte muss auch über die 13. AHV zwangsläufig abgestimmt werden, diese wurde auch aufrgund von Annahmen, dass Frauen bis 65 arbeiten und die MwSt. erhöht wird angenommen. Ich hoffe wirklich das ganze erleidet Schiffbruch, für die Gleichstellung überall!
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@Jeff
09.08.2024 18:18registriert Juli 2023
" Erhöhung des Frauenrentenalters angesichts der verbesserten finanziellen Lage der AHV nicht mehr gerechtfertigt"
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Verstehen die Grünen nicht das die AHV trotzdem defizitär wird - einfach etwas später und weniger stark als prognostiziert?

" Stimmentscheid auf Basis von verlässlichen Fakten"
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Eine Prognose kann nie ein "Fakt" sein, verstehen das die Grünen nicht?
Eine Prognose ist eine unsichere Voraussage über die Zukunft, die aufgrund gewisser Annahmen gemacht wird.
Ein "Fakt" ist eine wirkliche beweis- oder nachweisbare Tatsache.
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