Lokführer las während der Fahrt: Gericht bestätigt fristlose Kündigung
Drei SBB-Kaderleute beobachteten den Lokführer an einem Abend im Mai 2025, wie er mit eingeschaltetem Licht in der Kabine in einen Bahnhof einfuhr. Die Zeugen sahen, wie der Mann ein Buch in der Hand hielt und nach dem Anhalten sowie bei der Weiterfahrt las. Sie fotografierten die Szene und meldeten den Vorfall, wie aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht.
Der Lokführer ist seit 15 Jahren für die SBB tätig. Er bestritt die Vorwürfe. Er habe das Buch lediglich als Unterlage für eine Notiz benutzt, mit der er eine Gedächtnisübung gemacht habe. Gelesen habe er nur während der Wartezeiten im Bahnhof.
Das Gericht in St. Gallen folgt dieser Darstellung nicht. Auf den von den Zeugen aufgenommenen Fotos sei ein offenes Buch zu sehen, obwohl sich ein geschlossenes Buch besser als Unterlage eigne. Die Richter kamen zum Schluss, dass der Mann sowohl im Stillstand als auch während der Fahrt gelesen habe.
Ein solches Verhalten stelle eine schwere Verfehlung dar, weil sich der Lokführer bewusst abgelenkt habe. Dies könne gravierende Folgen für die Sicherheit der Passagiere haben. Das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber sei zerstört, weshalb die fristlose Kündigung gerechtfertigt sei.
(Urteil A-5248/2025 vom 22.7.2026)
(sda)
