Die eidgenössischen Räte wollen die Schneckenzucht auf Bauernhöfen fördern. Sie fordern den Bundesrat auf, die Gesetzgebung so anzupassen, dass kleine Anlagen für Schneckenzuchten auf Bauernhöfen bewilligt werden können.
Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat eine von der kleinen Kammer abgeänderte Motion des Tessiner SP-Nationalrats Bruno Storni angenommen. Letzterer schreibt in seinem Vorstoss, Infrastrukturbauten für die Schneckenzucht seien derzeit in der Landwirtschaftszone nicht bewilligungsfähig.
Dies, weil Schnecken nicht als Nutztiere eingestuft werden, wie Bundesrat Guy Parmelin im September 2023 bei der Beratung von Stornis Vorstoss im Nationalrat bestätigte.
Dabei handle es sich, so Storni, bei der Schneckenzucht um einen sauberen und ökologischen Landwirtschaftszweig mit grossem Potenzial. In Italien habe sich die Produktion in fünf Jahren verdreifacht; der Umsatz sei um 350 Millionen Euro gestiegen.
Der Bundesrat erhält nun den Auftrag, die erforderlichen Änderungen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe auszuarbeiten. Ziel ist laut Parlamentsunterlagen, dass so kleinere Anlagen auf Bauernhöfen bewilligt werden können. Die Änderung des Motionstexts in diesem Sinn geht auf einen Vorschlag des Bundesrats zurück.
Laut Aussagen des Berichterstatters der vorberatenden Kommission im Ständerat vom März dieses Jahres soll es dank dieser Gesetzesänderung möglich werden, Zäune und Gehege für die Schneckenzucht auf Bauernhöfen aufzustellen. Dafür ein Gebäude zu erstellen, bliebe aber verboten.
Storni wollte auch, dass die Schnecke als Nutztier eingestuft wird. Das ging dem Ständerat aber zu weit. Die vorberatende Kommission des Nationalrats lobte vor der Debatte vom Donnerstag die neue Formulierung der Motion Storni als «praxisorientiert». Der Vorschlag lehne sich den bestehenden Regelungen in der Aquakultur an.
(sda)