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Aargauerin soll 200 Tiere gehalten haben nun erhält sie Tierhalteverbot

Hasen und Meerschweinchen, aufgenommen in einem Streichelgehege in Frankenroda, Thueringen, am 15. Oktober 2016.

Hares and Guinea pigs Date in a Streichelgehege in Thueringen at 15 October 2016
Unter anderem soll die Frau 80 Meerschweinchen und 49 Kaninchen gehalten haben. (Symbolbild)Bild: IMAGO / fossiphoto

200 Tiere gehalten: Aargauer Gericht bestätigt Tierhalteverbot

23.10.2026, 11:3723.10.2026, 11:37

Das Aargauer Verwaltungsgericht hat die Beschwerde einer Tierhalterin abgewiesen und ein teilweises Tierhalteverbot bestätigt. Die Behörden hatten die Massnahmen wegen Überbelegung, Vernachlässigung und Zuchtproblemen angeordnet. Die Frau hielt mehr als 200 Tiere.

Wie aus dem Urteil hervorgeht, wehrte sich die Frau gegen Auflagen des kantonalen Veterinärdienstes. Das Verwaltungsgericht hat diese Massnahmen als verhältnismässig bezeichnet. Nur so könne dem «unhaltbaren Zustand ihrer übergrossen und in Teilen vernachlässigten Tierhaltung» abgeholfen werden.

Die Vorgaben dienten dem Schutz der Tiere vor weiteren Leiden und Überforderung. Die Halterin zeigte laut Urteil keine Einsicht und verweigerte nötige Tierarztbesuche.

Eine anonyme Meldung hatte im Juni 2025 eine unangemeldete Tierschutzkontrolle ausgelöst. Die Inspektorinnen trafen auf dem Anwesen auf über 200 Tiere, wie aus dem Urteil hervorgeht. Darunter befanden sich 49 Kaninchen, 80 Meerschweinchen, sechs Katzen sowie geschätzte 80 Kois und acht Schmuckschildkröten. In 28 Aquarien lebten zudem diverse Zierfische.

Gravierende Mängel festgestellt

Die Fachleute stellten vor Ort laut Urteil gravierende Mängel fest. Nicht kastrierte Männchen und Weibchen vermehrten sich unkontrolliert. Die Tiere fügten sich wegen des Platzmangels blutige Bisswunden zu. Zudem fehlten frisches Grünfutter und geeignetes Nagematerial, heisst es im Urteil.

Der Veterinärdienst ordnete deshalb strenge Obergrenzen an. Die Frau darf künftig noch maximal zehn Kleinsäuger und fünf bewohnte Aquarien halten. Zudem verboten die Behörden jegliche Tierzucht. (Urteil WBE.2026.175 vom 7.10.2026) (sda)

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