Der Bund hat ein Abschussgesuch des Kantons Graubünden zur befristeten Regulierung von Wölfen abgelehnt. Das Rudel am Mittelbündner Piz Beverin hätte dezimiert werden sollen.
Nach Angaben des Bündner Amtes für Jagd und Fischerei vom Mittwoch gaben zwei Ereignisse den Ausschlag für das Abschussgesuch an das Bundesamt für Umwelt (Bafu): einerseits der Riss eines Kalbes auf der Alp Nera am Schamserberg, andererseits die Tötung eines Esels auf der Alp Durnan in Andeer. Diese Angriffe seien eine neue Dimension in der «konfliktbringenden Entwicklung des Wolfsrudels am Beverin».
Doch das Bafu lehnte das Abschussgesuch ab. Es sei zum Schluss gekommen, dass ein gerissener Esel noch keinen grossen Schaden gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung darstelle, schrieb das Bündner Amt für Jagd und Fischerei. Das gerissene Kalb werde vom Bund als Weidegeburt beurteilt und deshalb zum Zeitpunkt des Wolfsangriffs als ungeschützt angesehen.
Der Kanton nehme den abschlägigen Entscheid des Bafu zur Kenntnis, hiess es. Nach Auffassung der Bündner Behörden ist die aktuelle Rechtslage jedoch in mehreren Punkten ungeklärt. Unter anderem widerspreche die mit dem Bafu-Entscheid verbundene Einschränkung von Weidegeburten auf der Alp einer langjährigen Praxis im Berggebiet.
Die offenen Fragen müssten mit dem Bafu im Hinblick auf den kommenden Alpsommer 2021 geklärt werden. Vor allem müssten die Regelungen zum Abschuss von Wölfen bei schweren Fällen flexibilisert werden.
Im Gebirgskanton vermehrten sich die Wölfe in den letzten Jahren stark. Sechs Rudel wurden im Sommer letzten Jahres bestätigt, eingeschlossen darin das Morobbia-Rudel, welches im Grenzgebiet der Kantone Graubünden und Tessin lebt. Nach Schätzungen dürften derzeit über 40 Wölfe den Kanton Graubünden durchstreifen. Sie halten sich hauptsächlich in der Surselva und in Mittelbünden auf.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass in der ganzen Schweiz mindestens neun Wolfsrudel unterwegs sind. Der Tierbestand wird auf 80 bis 100 geschätzt. (aeg/sda)