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Alarmstufe Rot in der Schweiz wegen Vogelgrippe

Alarmstufe Rot in der Schweiz wegen Vogelgrippe

07.02.2020, 09:59
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Bild: KEYSTONE

Der Bund erachtet die Vogelgrippe-Gefahr in der Schweiz als gross. Er empfiehlt konkrete Massnahmen zum Schutz der Tierbestände.

Auslöser für die Hochstufung sind bestätigte Fälle von hochansteckender Vogelgrippe in kommerziellen Trutenmastbetrieben in Polen, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bekanntgab. Auch aus Ungarn, der Slowakei, Rumänien und Tschechien liegen bestätigte Fälle bei Puten, Legehennen, Enten, Gänsen und Perlhühnern aus Mastbetrieben oder Hobbyhaltungen vor.

Bei der neusten hochpathogenen Geflügelpest handelt es sich um den Subtyp H5N8. Das BLV geht von einem neu assortierten Virus mit mutmasslichem Ursprung in Russland aus. Auch bei einem Wildvogel in Deutschland wurde das hochansteckende Virus diagnostiziert.

Ob von den Wildvögeln eine Gefahr für das hiesige Nutzgeflügel ausgeht, hängt vom Zugverhalten der Wildvögel ab. Sollte in den nächsten Tagen eine Kältewelle auftreten, könnten die aufgrund der milden Witterung stationär gebliebenen Vögel doch noch südwärts ziehen und auf den Mittellandseen der Schweiz ankommen.

Verbreitet werden könnte das Virus auch wegen der intensiven europäischen Handelsbeziehungen im Geflügelsektor. Die betroffenen Staaten haben unterdessen die erforderlichen Massnahmen getroffen. Dabei wird namentlich der Handel mit Tieren aus betroffenen Gebieten unterbunden.

Erhöhtes Einschlepp-Risiko

Das BLV schreibt, wegen der Zugvögel im Überwinterungsgebiet in der Schweiz müsse derzeit von einem erhöhten Risiko ausgegangen werden, dass das Virus eingeschleppt werde. Die Geflügelhalter werden aufgefordert, die Hygiene- und Biosicherheitsmassnahmen in ihren Betrieben zu überprüfen und nötigenfalls zu verbessern.

Die Früherkennung ist laut BLV zentral. Es bittet die Bevölkerung, wachsam zu sein und tote beziehungsweise kranke wildlebende Wasservögel einem Wildhüter oder dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Die Untersuchung von toten und kranken Wildwasservögeln sei nötig, damit ein aktuelles Seuchengeschehen möglichst früh erkannt werden könne.

Seit Mitte Dezember 2019 wurden gemäss einer Aufstellung des BLV insgesamt sechs tote Wildwasservögel, meist Höckerschwäne, aus dem Genfer-, Bieler- und Wohlensee untersucht. In allen Fällen war der Befund negativ, die Tiere waren also nicht an Vogelgrippe erkrankt beziehungsweise gestorben.

Betreiber von Geflügelmastbetrieben wird die Durchführung einer Ausschlussuntersuchung empfohlen. Seit Dezember 2019 hat laut BLV kein Betrieb eine solche durchgeführt. Verdächtig sind Tiere, die ausgeprägt an Atemproblemen leiden und deren Legeleistung sinkt. Hinweis auf einen Vogelgrippe-Befall kann zudem eine hohe Mortalität sein.

Letzte Welle Anfang 2017

Letztmals hatte der Bund am 18. März 2017 nach rund viermonatiger Dauer Präventionsmassnahmen zur Vogelgrippe aufgehoben. Zuvor waren mehrere Wildvögel am Virus verendet, beim Hausgeflügel wurden dagegen keine Fälle bekannt.

Insgesamt gab es 121 bestätigte Fälle auf 376 analysierte Tiere. Es handelte sich vorwiegend um Reiherenten, Möwen und Schwäne. Der letzte bestätigte Fall von Vogelgrippe stammt von Ende Dezember 2017 aus Erlach BE am Bielersee. (aeg/sda)

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