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Nach Brand in Crans-Montana: 1700 Kontrollen und 15 Angeklagte im Wallis

Nach Brandkatastrophe von Crans-Montana: 1700 Kontrollen und 15 Angeklagte im Wallis

15.07.2026, 14:4615.07.2026, 14:46

Derzeit sind im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Crans-Montana im Kanton Wallis 15 Personen angeklagt. Auf der Liste stehen bis anhin keine Vertretenden des Kantons. Marie-Claude Noth-Ecoeur, Chefin der Dienstelle für zivile Sicherheit und Militär beim Walliser Staatsrat, vertraut der Justiz.

Portraits of the young victims are displayed at the entrance of the bar "Le Constellation" six moths later the deadly fire, in Crans-Montana, Switzerland, Thursday, July 9, 2026. Forty-one p ...
Nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana wurden 15 Personen angeklagt.Bild: keystone

Sie glaube auch an die Unparteilichkeit der Justiz, sagte Noth-Ecoeur im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Die laufenden Ermittlungen betreffen mich menschlich und persönlich.»

Sie sei weiterhin davon überzeugt, dass die Justiz ihre Arbeit unparteiisch und unter Berücksichtigung der Fakten erledigen werde. Die Aufgabe bleibe «unverändert wichtig: jeden Tag die Sicherheit der Walliser Bevölkerung mit Professionalität, Engagement und Menschlichkeit zu gewährleisten.» Wenn man Verantwortung im Bereich Sicherheit und Rettungswesen trage, nehme man jedes Ereignis mit grossem Engagement und Ernsthaftigkeit wahr, sagte Noth-Ecoeur weiter.

Fünf Prozent der Kontrollen mit Mängeln

Seit Anfang Januar fanden laut Noth-Ecoeur im Wallis regelmässige Kontrollen öffentlicher Einrichtungen statt. Von den 1704 im ersten Halbjahr 2026 eingegangenen Inspektionsberichten wiesen demnach weniger als fünf Prozent Mängel auf. Bei diesen sei die Sicherheit der Personen nicht gewährleistet und ein Eingreifen des kantonalen Amts für Feuerwesen erforderlich gewesen.

Man stelle fest, dass die Eigentümer öffentlicher Gebäude heute häufig einen externen Brandschutzexperten hinzuziehen würden, um ein Brandschutzkonzept zu erstellen und die notwendigen Massnahmen durchzuführen. «Was Türen betrifft, die sich in die falsche Richtung öffnen, ist die Gesamtheit der Mängel ausschlaggebend, und die Beurteilung darf sich nicht auf eine einzige Tür beschränken.»

Bei der Bearbeitung der meisten Fälle betrafen die Beanstandungen die Freihaltung und Gestaltung der Fluchtwege, sagte Noth-Ecoeur. Gemäss dem Kantonalen Amt für Feuerwesen haben die Eigentümer nach Erhalt des Kontrollberichts eine Frist von drei bis sechs Monaten, um die entsprechenden Arbeiten durchzuführen. Gemäss Brandschutzvorschriften tragen Eigentümer und Betreiber die Verantwortung dafür, die Sicherheit von Menschen und Gebäuden sicherzustellen, sagte sie weiter.

Debatte um Versicherung

Seit der Brandkatastrophe vom 1. Januar in Crans-Montana ist denn auch die Debatte um die Gründung einer kantonalen Gebäudeversicherung wieder aufgeflammt. Im März nahm das Walliser Parlament ein Postulat dazu an. Derzeit läuft eine Analyse bezüglich der möglichen Gründung einer kantonalen Gebäudeversicherung.

Gemäss den geltenden kantonalen Rechtsgrundlagen sind im Wallis die Gemeinden für die Umsetzung der Massnahmen im Bereich der Brandschutzpolizei zuständig. Die kantonale Verordnung über Brandschutzmassnahmen wird derzeit überarbeitet. Deren Inkrafttreten ist für diesen Herbst vorgesehen. Sie dürfte den Gemeinden ein Instrument an die Hand geben, mit dem sie die Durchführung der periodischen Kontrollen verstärken können. (dab/sda)

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