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Walliser verliert Autonummer und bastelt dann selbst eine – Geldstrafe

Walliser verliert Autonummer und bastelt dann selbst eine – Geldstrafe und Busse

29.07.2020, 12:0029.07.2020, 12:02
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Otto Ruppen, links, nimmt das Autokennzeichen VS 1 von Staatsrat Oskar Freysinger (SVP-VS), rechts, in Empfang und platziert das Nummernschild auf einem Mahnmal vor seiner Ruppen Bau und Transport AG  ...
Bild: KEYSTONE

Für die improvisierte Nachahmung eines verlorenen Kontrollschilds ist ein Walliser Autofahrer zurecht mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einer Busse von 800 Franken bestraft worden. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Die Lausanner Richter haben das Argument des Betroffenen verworfen, wonach er nicht gewusst habe, dass sein Vorgehen widerrechtlich sei. Der Mann führte vor Bundesgericht aus, er habe das Schild in Italien verloren. Die italienische Polizei habe einem Kollegen gesagt, er solle das Schild durch ein selbst gemachtes Provisorium ersetzen. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor.

Hätte er gewusst, dass das nachgemachte Schild illegal sei, wäre er ohne ein solches gefahren, argumentierte der Mann. Denn für die Fälschung von Kontrollschildern drohe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und Busse. Fahre man ohne Kontrollschild herum, sei nur eine Busse zulässig.

Das Bundesgericht bestätigt jedoch die Sicht des Walliser Kantonsgerichts. Dieses führte aus, der Mann sei seit 1985 im Besitz des Führerausweises und habe wissen müssen, dass sein Schild nicht zulässig sei. Er selbst habe ausgesagt, dass er mit einem solchen Schild nie an eine Fahrzeug-Kontrolle beim Strassenverkehrsamt gegangen wäre.

Nicht gemeldet

Das Bundesgericht weist in seinem Urteil darauf hin, dass auch die italienischen Behörden ein provisorisches Kontrollschild nach einem Verlust und der entsprechenden Meldung bei den Behörden nur für wenigen Tage tolerieren würden.

Der Beschwerdeführer hatte den Verlust hingegen nicht gemeldet. Vielmehr fiel das provisorische Schild den Grenzwächtern an der schweizerisch-italienischen Grenze auf, als die Frau des Beschwerdeführers mit dem Auto unterwegs war. Zu diesem Zeitpunkt war das falsche Schild schon neun Tage am Auto.

Keine Rolle spielt für die Richter, dass der Betroffene nur zwei Mal rund 800 Meter auf Schweizer Boden - von Gondo bis an die Grenze zu Italien - mit dem improvisierten Kontrollschild unterwegs war. (Urteil 6B_141/2020 vom 9.7.2020) (sda)

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Lauter schöne Italiener!
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Am 24. Juni 1910 wurde in Milano die Società Anonima Lombarda Fabbrica Automobili (wörtlich «Aktiengesellschaft Lombardische Automobilfabrik») – kurz A.L.F.A. – gegründet. Grund genug, einige Modelle dieser 110-jährigen Geschichte Revue passieren zu lassen!

quelle: fca / fca
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20 Kommentare
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neoliberaler Raubtierkapitalist
29.07.2020 12:38registriert Februar 2018
Das ist streng. Was wäre das korrekte Vorgehen? Wie hätte er es ohne Strafe geschafft?
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Peter Vogel
29.07.2020 12:46registriert Juni 2020
Er hätte besser einen Karton mit der Nummer beschriftet und unter die Scheibe gelegt. Jeder weiss was für engstirnige Paragrafenreiter die hiesigen Behörden sind.
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GianniR
29.07.2020 15:15registriert April 2020
Ich kenne einen Typen, der hat sein Schild in der marokkanischen Wüste verloren (geriet in ein Maxi-Schlagloch). Nach einer schlaflosen Nacht ("was passiert, wenn ich den Verlust der marokkanischen Polizei melde?") entschied er sich, das Schild auf einem Milchschachtel-Karton neu zu zeichnen. Er fuhr damit ohne Probleme 5000 km durch 4 Länder nach Hause (inkl. Fähre nach Gibraltar). Glück gehabt!
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