Am Freitag unternahm die UBS das, was in der Grossbank viele als Befreiungsschlag sehen: Sie löste sich aus den staatlichen Fesseln und beansprucht die Bundesgarantien nicht mehr, die sie nach der Zwangsübernahme der Credit Suisse im März als Absicherung durch den Bund gewährt bekommen hatte.
Doch schon am Montag tut sich nun ein neues rechtliches Risiko auf. Rund 500 Einzelaktionären – darunter Dutzende ehemalige Mitarbeiter der CS – reichen eine Klage beim Handelsgericht in Zürich ein, wie die «Financial Times» am Sonntag berichtet.
Die Klage wird orchestriert vom Schweizerischen Anlegerschutzverein (SASV), der gemäss eigenen Angaben «die schutzwürdigen Agenden von Aktionären in Bezug auf Geldanlagen» wahrnimmt. Der Verband hat offenbar 500 CS-Aktionäre auf seiner Seite. Diese hatten schwere Verluste erlitten, als die Bank im März von der UBS zum Spottpreis von 3 Milliarden Franken gerettet wurde und der Aktienkurs sofort auf 75 Rappen abstürzte.
Die Aktionäre hatten zur Notübernahme nichts zu sagen, denn der Bundesrat setzte angesichts der Dringlichkeit der Krise das ordentliche Recht ausser Kraft. Die Übernahme hätte eigentlich von den Aktionären der beiden Banken genehmigt werden müssen, aber durch Notrecht konnten die Bundesbehörden den Deal ohne Generalversammlungen durchdrücken. Die CS-Aktien waren dadurch auf einen Schlag weniger als die Hälfte des Marktwerts der CS vom letzten Börsenhandelstag wert.
Die SASV-Klage ist bereits die zweite Sammelklage von Credit-Suisse-Aktionären gegen die UBS, und hinzu kommen mehrere Klagen von AT1-Obligationären, denn der Bundes-Deal löschte diese Anleihen im Umfang von 16 Milliarden aus.
Der SASV reicht die Klage gemäss «Financial Times» am Montag ein, weil dann die zweimonatige Frist abläuft ab dem Zeitpunkt, an dem der Deal unterzeichnet wurde. Bis die Richter entschieden haben, dürfte schätzungsweise ein Jahr vergehen.
Die britische Finanzzeitung zitiert Arik Röschke, den Generalsekretär des SASV. Er sagte, die UBS würde gut tun daran, einen Vergleich zu suchen. Wenn der Richter zu Gunsten der Kläger entscheide, müsste die UBS möglicherweise alle Aktionäre entschädigen, was die Bank Milliarden kosten könnte. In einem Vergleich hingegen bekämen nur die Kläger Geld. «Die UBS hat eine der am besten kapitalisierten Banken Europas zu einem Schnäppchenpreis übernommen», so Röschke.
Einige seiner Kläger hätten 30 Jahre bei der Credit Suisse gearbeitet und einen Teil ihres Lohnes in Aktien erhalten. Einige Ex-Angestellte besassen Aktien, die vor 15 Jahren mehr als 80 Franken wert waren, und am Ende erhielten sie nun dafür noch 75 Rappen. Die UBS kommentierte die bevorstehende Klage nicht. (chm/pmü) (aargauerzeitung.ch)