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Bundesrat will Internet-Geschwindigkeit schneller machen

Good News: Bundesrat will schnelleres Internet für alle

10.12.2021, 14:0010.12.2021, 15:29
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Ab 2024 sollen nach dem Willen des Bundesrats alle Menschen in der Schweiz Zugang zu leistungsfähigerem Breitband-Internet haben. Er hat am Freitag eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Fernmeldedienste in die Vernehmlassung geschickt.

«Es darf keinen digitalen Graben geben», sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga am Freitag vor den Bundeshausmedien in Bern. Es gehöre «zur DNA der Schweiz», dass sich alle Regionen wirtschaftlich und gesellschaftlich entwickeln können sollten. Dies sei der Kern des Service Public.

Vorgesehen ist, dass die Download-Geschwindigkeit künftig überall mindestens ein Niveau von 80 Megabit pro Sekunde (80 Mbit/s) haben soll. Heute ist der Minimalwert auf 10 Mbit/s festgelegt. Die minimale Geschwindigkeit zum Hochladen von Daten würde gemäss dem Vorschlag von 1 Mbit/s auf 8 Mbit/s erhöht.

Der Bundesrat begründet seinen Plan insbesondere mit den Entwicklungen in der Corona-Pandemie. Diese habe deutlich gemacht, wie wichtig schnelles Internet für alle sei – namentlich, wenn es um die Arbeit im Homeoffice gehe oder Schulen auf Distanzunterricht umstellen müssten.

Nur ein subsidiäres Angebot

Zugutekommen soll die Verordnungsänderung Menschen in Gebieten, in denen keine Angebote auf dem Markt erhältlich sind, die diesem Standard entsprechen. Neu würde das Prinzip der Subsidiarität ausdrücklich in der Verordnung festgeschrieben: Bieten Telekommunikationsunternehmen bereits genügend schnelle Internet-Anschlüsse an, ist kein Grundversorgungsangebot vorgesehen.

Für die Grundversorgung ist derzeit die Swisscom zuständig. Eigentlich würde ihre derzeitige Konzession Ende 2022 auslaufen. Sommaruga kündigte am Freitag allerdings an, ihr Departement habe mit der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) eine Verlängerung um ein Jahr vereinbart. Auf diese Weise sei ein nahtloser Übergang möglich, betonte die Kommunikationsministerin.

Preise orientieren sich am Markt

Als Preis für das neue, schnellere Angebot sind in der Grundversorgung 60 Franken im Monat vorgesehen, wie Sommaruga an der Medienkonferenz ausführte. Auch in Regionen, in denen nur das Grundversorgungsangebot besteht, soll es allerdings weiterhin eine günstigere Alternative geben. Personen, denen die bisherige Internet-Geschwindigkeit genügt, sollen laut dem Bundesrat weiterhin nur 45 Franken im Monat für ihr Internet-Abo zahlen müssen.

Der Preis von 60 Franken sei bewusst nicht zu tief angesetzt worden, erklärte Sommaruga. Denn sonst hätten Telekommunikationsunternehmen in gewissen Regionen keinen Anreiz mehr, ausserhalb der Grundversorgung ihrerseits Angebote zu machen. Bernard Maissen, Direktor des Bundesamts für Kommunikation (Bakom), betonte, man habe sich an den Preisen auf dem Markt orientiert.

Idee des Nationalrats «redimensioniert»

Der Bundesrat nimmt mit seinem Vorschlag Forderungen aus dem Bundesparlament und den Kantonen auf. Sommaruga hatte dies bereits am Donnerstag der vergangenen Woche in einer Debatte im Ständerat angekündigt, als die kleine Kammer eine Motion der Fernmeldekommission des Nationalrats (KVF-N) behandelte.

Die Nationalratskommission forderte in ihrem Vorstoss ebenfalls, dass die Grundversorgung mit Breitbandinternetzugang ein Niveau von mindestens 80 Mbit/s haben solle. Allerdings wollte sie, dass das Angebot bereits ab Anfang 2023 zur Verfügung steht.

Diese Frist kritisierte der Bundesrat als zu kurz und machte Umsetzungsprobleme geltend. Schliesslich sistierte der Ständerat die Motion aus dem Nationalrat. Die grosse Kammer hatte ihr im September 2020 zugestimmt.

Sommaruga sagte in diesem Zusammenhang am Freitag, der Bundesrat habe eine «Redimensionierung» vorgenommen. Dies nicht nur durch die längere Frist und das Subsidiaritätsprinzip. Die Verordnung schreibe überdies keinen Ausbau der Glasfasernetze vor, sie sei technologieneutral.

Den gesetzlich vorgesehenen Grundversorgungsfonds will der Bundesrat laut Sommaruga nicht antasten. Dies würde bedeuten, dass sich auch die Konkurrenten der Swisscom finanziell beteiligen müssen, wenn diese im Hinblick auf die neuen Bestimmungen ihre Infrastruktur ausbaut.

«Wir sind der Ansicht, dass die Swisscom das stemmen kann», sagte Sommaruga dazu. Angaben zu den voraussichtlichen Kosten machte sie vor den Bundeshausmedien keine.

Die Vernehmlassung zum Vorschlag des Bundesrats läuft bis am 25. März 2022. (sda)

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