Beim Bau von zwei Migros-Märkten im Kanton Freiburg hat es nach Einschätzung der Freiburger Staatsanwaltschaft keine strafrechtlichen Verfehlungen gegeben. Sie hat deshalb das Strafverfahren wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung eingestellt.
Das teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Im Visier hatte sie Damien Piller, den früheren Präsidenten der Migros-Genossenschaft Neuenburg-Freiburg, sowie die ehemalige Geschäftsführerin der Regionalgenossenschaft. Aus dem Schneider sind die beiden allerdings noch nicht.
Zum einen ist die Einstellungsverfügung noch nicht rechtskräftig; sie kann bei der Strafkammer des Kantonsgerichts angefochten werden. Zum anderen weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass der Fall auch zivilrechtliche Aspekte habe. Diese müssten von den Zivilgerichten beurteilt werden.
Das Strafverfahren war 2019 eröffnet worden, nachdem der Migros-Genossenschaftsbund und die Regionalgenossenschaft Neuenburg-Freiburg Strafanzeigen eingereicht hatten. Der Fall drehte sich um den Bau von zwei Migros-Märkten in Belfaux und La Roche. Piller wurde verdächtigt, sich als Immobilieninvestor und Geschäftsmann bereichert zu haben.
Laut Staatsanwaltschaft wurde die eine Baustelle von einer Firma geleitet, die von Piller geführt wurde. Um die andere Baustelle kümmerte sich eine Firma, die einige Monate nach Abschluss der Arbeiten an Piller abgetreten wurde.
Die Migros und die beiden Firmen schlossen je einen Generalunternehmervertrag ab. Die Migros wurde dadurch verpflichtet, ihren Vertragspartnern 800'000 Franken zu bezahlen - als «Beitrag an den Bau der für die Unterbringung der Migros notwendigen Infrastrukturen».
Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen wurde auch das Telefon der ehemaligen Geschäftsführerin abgehört, wie aus dem Communiqué vom Dienstag hervorgeht. Am Ende der Strafuntersuchung kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass sich der Verdacht der ungetreuen Geschäftsbesorgung, eventuell des Betrugs nicht erhärten lässt.
Piller habe in seiner Funktion gar nicht die Möglichkeit gehabt, sich der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig zu machen. Er habe die ehemalige Geschäftsführerin auch nicht zu betrügerischen Handlungen angestiftet - «und es gab kein Lügengebäude, das auf Betrug schliessen lässt».
Offen bleibe die Frage, ob die Verträge nur zugunsten von Damien Piller abgeschlossen worden seien oder ob es eine Gegenleistung für die Migros gegeben habe. Diese Frage müssten die Zivilgerichte entscheiden. (aeg/sda)