Vieles hat die Corona-Pandemie diesen Sommer zerstört. Sei es die Openair-Musikfestivals oder die sorgenfreien Ferien im Ausland. Doch das Grillieren an einer Feuerstelle im Wald, zu Hause im Garten oder auf dem Balkon kennt keine Maskenpflicht. Und dennoch: Auch den Barbecue-Fans droht Ungemach, und zwar in Form eines Sprachenstreits.
In Frankreich ist dieser bereits in vollem Gange. Nun gewinnt er auch in der Schweiz an Bedeutung. Und zwar hat die «Grande Nation» kürzlich ein neues Gesetz zur transparenten Information von Lebensmitteln angekündigt. Im Kern geht es um die Absicht, dass Namen von Lebensmitteln, die mit tierischen Zutaten assoziiert werden, nicht verwendet werden dürfen, wenn die Produkte nicht aus solchen bestehen. Heisst übersetzt: Wird eine Wurst oder ein Burger statt mit Rindfleisch mit Randen hergestellt, darf das Produkt nicht als Wurst oder Burger bezeichnet werden. Auch die EU beschäftigt sich mit dem Thema. Erste Entscheide werden im Spätherbst erwartet.
Ruedi Hadorn, Direktor des Schweizer Fleisch-Fachverbandes, begrüsst das französische Vorhaben. «Es braucht eine äusserst strikte Auslegung für die Bezeichnung von Fleischalternativen, auch in der Schweiz.» Man setze sich seit längerem dafür ein, sowohl im Inland als auch über den europäischen Verband – bisher allerdings mit begrenztem Erfolg. «Die Debatte in Frankreich und auf EU-Ebene bestätigt uns nun aber in unseren Bestrebungen.»
Auch wenn der Verband die hiesige Fleischindustrie repräsentiere, habe man nichts gegen Fleischalternativen, die Konsumenten sollen die Wahlfreiheit haben. Ihn störe auch nicht, dass die Hersteller versuchen würden, die Vegi-Produkte bezüglich Textur und Geschmack so fleischähnlich wie möglich zu produzieren. «Uns geht es allein um den Namen», sagt Hadorn. Er spricht von einer «Täuschung der Konsumenten». Die Begriffsdefinitionen würden bis an die Grenzen und darüber hinaus ausgereizt. «Wenn man bei den Produkten schon innovativ sein will, wieso kreiert man dann nicht einfach eigene Begriffe, anstatt sich bei den etablierten Bezeichnungen zu bedienen, von denen man sich mit dem Verzicht auf Fleisch ja eben abheben will? Das ist ein Widerspruch sondergleichen.»
Vor wenigen Tagen schaltete sich das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in die Debatte ein. In einem überarbeiteten Informationsschreiben mit dem Titel «Vegane und vegetarische Alternativen zu Lebensmitteln tierischer Herkunft» äussert sich der Bund zum Sprachenstreit: «Es ist nicht immer leicht festzustellen, ob diese Bezeichnungen dem Lebensmittelrecht entsprechen oder ob sie als irreführend bzw. täuschend betrachtet werden müssen.»
Um für mehr Klarheit zu sorgen, hat das Amt eine Übersicht publiziert mit verschiedenen Begriffen, die aus Sicht des Bundes in Ordnung sind – und solche, die als täuschend eingestuft werden und somit nicht verwendet werden sollten (siehe Grafik). So sind beispielsweise umschriebene Bezeichnungen wie «veganer Fleischkäse» oder «vegetarischer Cervelat» nicht erlaubt. Stattdessen schlägt das Amt Formulierungen vor wie «vegane Alternative zu…». Auch das «vegane Rinderfilet» ist ein «No-Go». Die vegane oder vegetarische Bezeichnung ist hingegen erlaubt bei klassischen Begriffen wie «Geschnetzeltes», «Burger», «Steak», «Schnitzel» oder «Wurst».
Allerdings: Bei der Liste des Bundes handelt es sich bestenfalls um einen Wegweiser. Denn das Schweizer Lebensmittelrecht regelt die Bezeichnungen für Fleischalternativen nicht abschliessend. Im Streitfall obliegt den Kantonschemikern die Durchsetzung der Regeln, wobei der Interpretationsraum gross ist.
Verbandsdirektor Ruedi Hadorn bezeichnet die Erläuterungen des Bundes als «Schritt in die richtige Richtung». Doch ihm gehen die hiesigen Regeln zu wenig weit: «Wenn Hersteller wie Nestlé eine ‘incredible Bratwurst’ bewerben, die komplett pflanzlich hergestellt wurde, ist das für mich grenzwertig und sehr störend.» Für ihn sei klar, dass auch die klassischen Begriffe wie «Burger», «Wurst» oder «Steak» auf die No-Go-Liste gehören.
Die Juristen des Bundesamts kümmern sich derweil auch um Milch-Alternativprodukte – und nehmen es dabei sehr genau. Ein Name wie «Tschisi» mit ähnlicher Phonetik aber offensichtlich anderer Schreibweise als der englische Originalbegriff «Cheese» sei als «akzeptabel einzustufen». Doch mit der gleichen Phonetik und Schreibweise wie beim Original – wie zum Beispiel bei «Cheesi» - «ist der Begriff als irreführend zu betrachten, da die Konsumentinnen und Konsumenten dies als Tippfehler betrachten können (…).»
Tatsächlich boomen die Fleisch-Alternativen in den Regalen der Supermärkte. Erst diese Woche gab die Migros eine Erweiterung ihres pflanzenbasierten, vegetarischen und veganen Portfolios bekannt. Dazu gibt es die neue Marke «V-Love». Das Sortiment soll laufend ausgebaut werden. Nebst Fleischersatzprodukten gehören dazu auch pflanzenbasierte Milch, Joghurt und Käse, Ei-Ersatz, Snacks, Fertiggerichte, Tiefkühlprodukte sowie Getränke.
Die aktualisierte Namenliste des Bundes habe man zur Kenntnis genommen, sagt eine Migros-Sprecherin. Man habe alle Produkte auf die neuen Weisungen hin geprüft und wo nötig angepasst. Eine Coop-Sprecherin sagt, man sei daran, das bestehende Sortiment diesbezüglich zu analysieren. Von Kunden, die aus Versehen einen Pflanzen- statt einen Rindsburger gekauft hätten, habe man keine Kenntnis. «Die Produkte sind im Regal klar abgetrennt.»
Auch Nestlé sieht keinen Handlungsbedarf für strengere Regeln: «Wir weisen auf unseren auf der Verpackung darauf hin, dass die Produkte 100 Prozent ‹veggie›, ‹vegan› oder ‹aus Pflanzenproteinen› sind», sagt ein Sprecher. Gängige Begriffe wie Burger oder Steak würden den Konsumenten helfen. Denn der Name beziehe sich auf die Erscheinung eines Produktes, nicht auf die Herkunft der Zutaten.
Ich weiss ja auch nicht was die von Ihren Kunden denken, wenn sie annehmen es würde jemand getäuscht, steht ja immer drauf woraus es gemacht wurde...
Im schlimmsten fall: Stell dir mal vor du kaufst eine Wurst, isst sie, sie schmeckt dir eventuell und dann findest du raus das kein Tier dafür gestorben ist? Wahnsinn, eine Täuschung sondergleichen... 🙄
Aber im Ernst sollte doch einfach zwischen Bezeichnungen für eine Form (Wurst, Gehacktes, Burger etc.) und Bezeichnungen für eine bestimmte Fleischart (Rinderfilet, Blutwurst) unterschieden werden.