Schweizer Gasnetzbetreiber müssen auch für den nächsten Winter für den Fall eines Versorgungsengpasses eine Reserve mit Gas anlegen. Der Bundesrat hat am Mittwoch laut Mitteilung eine entsprechende Verordnung um ein Jahr verlängert.
Die fünf regionalen Gasnetzbetreiber der Schweiz müssen demnach auch in der nächsten Wintersaison dafür sorgen, dass bei einer schweren Mangellage das Land hinreichend mit Erdgas versorgt wird. Konkret geht es um die Periode von Oktober 2023 bis April 2024. Die Reserve soll mindestens 15 Prozent des durchschnittlichen schweizerischen Jahresverbrauchs betragen. Diese Notfallreserve entspricht rund sechs Terawattstunden.
Für die Schweiz besteht nach Einschätzung des Bundesrats im Fall einer europaweiten schweren Krisensituation trotzdem weiterhin ein «ernst zu nehmendes Risiko». Die verlängerte Reservehaltung für den nächsten Winter decke Ausfälle von Lieferungen möglicherweise nicht vollständig ab.
«Bei einer schweren Versorgungskrise ist der Zugriff auf die ausländischen Speicher nicht automatisch gegeben», warnte der Bundesrat. Einzig mit Frankreich seien die Lieferungen durch einen Staatsvertrag gesichert.
Der Bundesrat hatte die Gasbranche bereits Mitte Mai letzten Jahres per Verordnung verpflichtet, der Schweiz Speicherkapazitäten und Optionen für zusätzliche Gaslieferungen zu sichern. Die wegen der Sicherstellungspflicht entstehenden Mehrkosten können die Gasfirmen auf die Netznutzungsentgelte überwälzen.
Die Schweiz bezieht Gas fast vollständig aus dem Ausland und hat keine eigenen saisonalen Speicher. Müsste Gas sofort bezogen werden, kommt die in ausländischen Speichern gehaltene Reserve zum Zug. Auch die EU verpflichtete Mitgliedstaaten ohne eigene Gasspeicher, 15 Prozent ihres Jahresverbrauchs in anderen EU-Staaten einzulagern. (aeg/sda)