Der Bundesrat möchte mit einer Einführung eines «Schweizer Covid-Zertifikats» den Zugang zum Zertifikat für mehrere Gruppen von Personen erleichtern. Diese neuen Covid-Zertifikate sollen nur in der Schweiz gültig sein. Mit dieser Erleichterung nimmt der Bundesrat auch mehrere Anliegen auf, die in der Herbstsession des Parlaments vorgebracht wurden. Die Konsultation dazu läuft bis am 26. Oktober, am 3. November will der Bundesrat entscheiden.
Zurzeit können Covid-Zertifikate nur für Personen ausgestellt werden, die ihre Genesung mit einem PCR-Test belegen können. Künftig sollen Schweizer Covid-Zertifikate auch für Personen ausgestellt werden, die einen aktuellen, positiven Antikörpertest (serologischer Test) vorlegen können. Dieser Test ist kostenpflichtig. Die Gültigkeitsdauer dieser Zertifikate soll auf 90 Tage beschränkt werden.
Gleichzeitig soll die Gültigkeitsdauer aller bislang ausgestellten Zertifikate für Genesene (mit PCR-Test) von 180 auf 365 Tage verdoppelt werden. Die aktuell vorliegenden Daten belegen eine ausreichende Schutzwirkung vor schwerer Erkrankung und Hospitalisation. Da in der EU Zertifikate für Genesene mit wenigen Ausnahmen nur 180 Tage gültig sind, ist auch das verlängerte Zertifikat nur für den Gebrauch in der Schweiz vorgesehen.
Personen, die sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können, haben bereits heute Zugang zu Betrieben, Einrichtungen und Veranstaltungen mit Covid-Zertifikatspflicht. Künftig sollen auch diese Personen ein maschinenlesbares Schweizer Covid-Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von 365 Tagen erhalten.
Aktuell erhalten nur Touristinnen und Touristen, die im Ausland mit einem von Swissmedic oder der EMA zugelassenen Impfstoffe geimpft wurden, ein Covid-Zertifikat, das in der Schweiz und in der EU gültig ist. Zur Unterstützung von Wirtschaft und Tourismus sollen künftig auch alle Touristinnen und Touristen, die im Ausland mit einem nur von der WHO zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, Zugang zum Schweizer Zertifikat erhalten. Aktuell betrifft dies die Impfstoffe Sinovac und Sinopharm. Die Gültigkeitsdauer soll auf 30 Tage beschränkt werden und das Zertifikat nur in der Schweiz gültig sein.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung auch vertieft über die Aufhebung der Zertifikatspflicht diskutiert. Er will die Zertifikatspflicht wieder lockern, sobald keine Überlastung der Spitäler mehr droht – unabhängig von der Durchimpfungsrate. Dies entspricht auch dem Drei Phasen-Modell. Nach einer vertieften Analyse der epidemischen Risiken ist der Bundesrat aber zum Schluss gekommen, dass auch eine teilweise Aufhebung der Zertifikatspflicht derzeit mit zu hohen Risiken für das Gesundheitswesen verbunden ist. Ziel des Bundesrats bleibt, die weiteren Infektionswellen so tief zu halten, dass die Spitäler nicht überlastet werden.
Der Bundesrat hat auch die Erfahrungen anderer Länder in seine Analyse einbezogen. In Israel oder in den Niederlanden sind die Fallzahlen nach der Öffnung rasch angestiegen und haben zu einer sehr hohen Belastung der Spitäler geführt. In beiden Ländern war die Durchimpfungsrate zum Zeitpunkt der Öffnung ähnlich wie jene, welche die Schweiz heute hat.
Aus diesen Gründen will der Bundesrat mit der teilweisen Aufhebung der Zertifikatspflicht zuwarten und die Lage in den nächsten Wochen beobachten. Mitte November, wenn die Auswirkungen der kälteren Temperaturen und des Endes der Herbstferien beurteilt werden können, will der Bundesrat die Lage nochmals analysieren.
(keine zynische Frage, ich meine es ernst...)
Das zu beurteilen wird schwer, wenn man jetzt sofort alle Erweiterungen zurückzieht.
(Bei Museen und Zoos schüttle ich allerdings noch immer den Kopf, aber das war schon vorher so.)