Jugendlicher Judenangreifer glaubte nach Tat ins Paradies zu kommen
Der Jugendliche, der 2024 in Zürich einen orthodoxen Juden beinahe getötet haben soll, hoffte offenbar darauf, von der Polizei erschossen zu werden und so ins Paradies zu gelangen. Dies hat der Richter am Mittwoch aus den Untersuchungsakten zitiert. Der Beschuldigte selbst beantwortete sämtliche Fragen zur Sache mit «keine Aussage».
Kurz vor 8.45 Uhr trat ein junger, schlaksiger Mann aus einem Nebenraum des Bezirksgerichts Dielsdorf und verschwand mit gesenktem Kopf im Gerichtssaal. Bereits vor ihm hatten Angehörige den Gerichtssaal betreten. Eine Frau wischte sich Tränen aus den Augen.
Dann fiel die Tür ins Schloss.
Da es sich beim Beschuldigten um einen Jugendlichen handelt, war die Verhandlung grundsätzlich nicht öffentlich. Wegen des grossen öffentlichen Interesses liess das Gericht aber akkreditierte Medienschaffende zur Einvernahme zur Sache zu. Der Rest der Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Das Medieninteresse war gross: Die Verhandlung wurde in drei Räume übertragen. Bis die Befragung zur Sache aber begann vergingen rund eine Stunde. Davor fand unter anderem die Befragung zur Person statt. Wie Gerichtspräsident Marc Gmünder gegenüber den Medien sagte, äusserte sich der Beschuldigte in diesem Teil der Verhandlung.
«Keine Aussage»
Nicht so bei der Einvernahme zur Sache, welche die Medienschaffenden via Live-Stream mitverfolgen konnten. Nachdem der Beschuldigte die zweite Frage monoton mit «keine Aussage» beanwortet hatte, fragte der Richter: «Haben Sie generell im Sinn, keine Aussage zu machen?» Der junge Mann sagte: «Ja.» Auf die Rückfrage des Richters, weshalb, antwortete er erneut und fast etwas gelangweilt: «Keine Aussage.»
Und genau diese Antwort gab der Beschuldigte, der zum Tatzeitpunkt 15 Jahre alt war und dessen genaues Alter heute nicht bekannt ist, auf sämtliche Fragen des Richters in der folgenden halben Stunde.
Etwas Einsicht in das Innenleben des Beschuldigten gewährte der Richter dennoch bei der Befragung zur Sache, als er aus den Akten der Strafuntersuchung zitierte: Der Beschuldigte habe gehofft, die Polizei werde ihn am Tatort töten. Auf die Frage, was er davon gehabt hätte, soll der Jugendliche damals geantwortet haben: «Das Paradies.» Auf die Frage nach seinem Lebenswillen soll er gesagt haben, der Wille zu sterben sei grösser gewesen. Aber auch dazu sagte der junge Mann am Mittwoch nun: «Keine Aussage.»
Das Urteil soll voraussichtlich nächsten Dienstag eröffnet werden.
Vorwurf: mehrfach versuchter Mord
Die Jugendanwaltschaft wirft dem jungen Mann laut Anklageschrift mehrfach versuchten Mord vor. Weitere Vorwürfe betreffen unter anderem die Unterstützung einer kriminellen Organisation und Aufruf zu Diskriminierung und Hass.
Sie beantragt eine Bestrafung mit einem Freiheitsentzug von einem Jahr und fordert zudem verschiedene Schutzmassnahmen wie persönliche Betreuung, ambulante Behandlung und Unterbringung in einer geschlossenen Institution. Die bereits erstandene Haft von 31 Tagen sowie die angeordneten stationären Schutzmassnahmen sollen ihm angerechnet werden.
Das Jugendstrafrecht sieht vor, dass für Jugendliche über 15 Jahre, die ein Vergehen oder Verbrechen begehen, ein Freiheitsentzug von einem Tag bis zu einem Jahr ausgesprochen werden kann. Bei über 16-Jährigen beträgt die maximale Dauer vier Jahre.
Tödliche Rache-Pläne
Der Beschuldigte soll sich in Internetforen radikalisiert und sich zum «Islamischen Staat» bekannt haben. Er wollte sich laut Anklage «an den Juden für deren angebliche Gräueltaten an Muslimen auf der ganzen Welt rächen» und Menschen dieser Religionszugehörigkeit mit «eigenen Händen töten».
So bereitete sich der damals 15-Jährige seit Tagen und Wochen auf die Tat vor. Nachdem ihm der Bau eines Sprengsatzes zu kompliziert war, besorgte er sich am Vorabend der Tat ein «Steakmesser mit Wellenschliff», welches er zur Tötung von Juden zu verwenden plante, wie es weiter heisst.
Tat angekündigt
Am 2. März um 00.16 Uhr soll der Jugendliche auf einem sozialen Netzwerk seinen Plan, Juden zu töten, öffentlich angekündigt haben. Gegen 21 Uhr begab sich der Jugendliche schliesslich zu einer Synagoge in der Stadt Zürich. Dabei verbreitete er laut Anklage online eine Videobotschaft, worin er Hass gegen Juden und Christen schürte und seine radikale IS-Ideologie verbreitete und zu Gewalt aufrief.
Dann startete er einen Livestream, damit laut Anklage «die Welt die Taten online mitverfolgen konnte». Als die Eingangstüre verschlossen war, sprach er verärgert zu seinem Livestream-Publikum: «Ach, so ein Mist. Ich suche einfach irgendeinen. Egal, wen ich auf der Strasse sehe.»
Und so traf er kurze Zeit später auf sein späteres Opfer - einen orthodoxen Juden, der zu Fuss auf dem Weg zu seiner Familie war. Dabei fiel ihn der Beschuldigte mit ausgestrecktem Messer von hinten an und stach auf ihn ein - auf Kopf und Hals.
Das Opfer versuchte zu flüchten, der Jugendliche stach immer weiter auf den Mann ein. Insgesamt fügte der Täter dem Opfer laut Anklage 17 Stich- und Schnittverletzungen am ganzen Körper zu. Passanten gelang es schliesslich, den Angreifer zu überwältigen, bis die Polizei eintraf.
Das Opfer leide noch heute unter den psychischen aber auch physischen Folgen der Tat, sagte der Richter am Mittwochvormittag. Bei der Einvernahme habe der Mann geweint. «Was sagen Sie dazu?», fragte der Richter den Jugendlichen. Dieser antwortete: «Keine Aussage.» (sda)
