ZH: Polizistin teilt geheime Daten mit Freunden, Familie und kriminellem Schwarm
Eine junge Zürcher Stadtpolizistin verletzte mehrfach ihr Amtsgeheimnis – nun wurde sie verurteilt. Sie nutzte behördliche Datenbanken, um Informationen für den privaten Gebrauch abzufragen. Wie der Tages-Anzeiger berichtet, fungierte sie als Auskunftsbüro für Familie, Freunde und einen kriminellen Schwarm.
Alles beginnt 2022 in einer Tiefgarage in Engstringen. Durch das Abfragen von Kontrollschildern im Polizeisystem versucht die Frau herauszufinden, mit wem ihr damaliger Schwarm den Abend verbringt. Das Porträtbild aus dem Ausweisregister ihrer Konkurrentin schickt sie per WhatsApp einer Freundin. Es ist ihr erster dokumentierter Verstoss gegen das Amtsgeheimnis.
Eigentlich galt die junge Frau als Vorzeigepolizistin, schreibt der «Tages-Anzeiger». Sie wirkte vor der Kamera in einem Polizei-Werbevideo mit, unterstützte junge Polizei-Aspirantinnen und -Aspiranten als Gotte und engagierte sich als Schiessausbildnerin. Gleichzeitig verstiess sie selbst gegen das Gesetz.
Für Freunde suchte sie nach Daten von Ex-Partnern oder überprüfte den Zivilstand ihrer Schwärme. Ihrem Bruder lieferte sie das Porträtbild einer Autohalterin, durchleuchtete eine andere Person und reichte ihre Adresse nach. Nach einer erfolgreichen Razzia brüstete sie sich vor ihm mit einem Foto der Drogen und dem Hinweis: «40'000 Franken Crystal Meth sichergestellt». Für laufende Ermittlungen sei solch eine Information heikel, schreibt der «Tages-Anzeiger».
Später verliebte sie sich in einen Mann aus dem schwerkriminellen Milieu, der im Visier der Justiz stand. Laut Ermittlern wusste sie genau, auf wen sie sich einliess. So wurde er während der Beziehung wegen Drogendelikten und mehrfacher Vergewaltigung verurteilt. In derselben Zeit gewährte sie ihm auf dessen Nachfrage mehrfach Einblick in seine eigene Akte und in jene seiner Freunde.
Ende März 2025, über ein Jahr nach dem letzten dokumentierten Fall, wurde die Polizistin verhaftet. Laut Ermittlern handelte sie aus Gefälligkeit, nicht gegen Schmiergeld. Nun wurde die ehemalige Polizistin wegen mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 100 Franken verurteilt. Sie muss eine Busse von 3800 Franken und 1600 Franken Verfahrenskosten bezahlen. Auch ihr Schwarm wurde wegen Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt und kassierte ebenfalls eine Geldstrafe.
Als Polizistin wird die junge Frau nicht mehr arbeiten können. Stattdessen sei sie nun selbstständig in der privaten Sicherheitsbranche tätig, schreibt der «Tages-Anzeiger». (nil)
