Luzerner Rinderhalterehepaar schweigt zu Tierquälereivorwürfen
Die Staatsanwältin forderte für den 66-jährigen Beschuldigten eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine bedingte Geldstrafe zu 20 Tagessätzen und eine Busse von 15'000 Franken sowie für die 62-jährige Frau 22 Monate bedingt und eine Busse von 15'000 Franken.
Dem Mann wurden neben den Delikten zur Tierhaltung auch Hinderung einer Amtshandlung und eine Gewässerverschmutzung zur Last gelegt. Der Beschuldigte sei vorbestraft und zeige keine Einsicht, er schiebe vielmehr die Verantwortung ab, sagte die Staatsanwältin. Strafmildernd sah sie die lange Verfahrensdauer.
Wiederkehrende Missstände
Es sei ein aussergewöhnlicher Tierschutzfall, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Es gehe nicht um versteckte Mängel oder um ein einzelnes ungenügend gepflegtes Tier. Vielmehr seien wiederkehrende Missstände auf mehreren Höfen dokumentiert. Nachkontrollen hätten keine Besserung gezeigt.
Das Ehepaar hielt ohne entsprechende Ausbildung auf sieben Höfen 600 Rinder. Als 2017 eine Amtstierärztin ein totes Kalb in einem verschmutzten Stall fand, griffen die Behörden ein. Sie beschlagnahmten 31 vernachlässigte Rinder, von denen 23 notgeschlachtet wurden.
In den Ställen fanden die Kontrolleure gemäss Anklage nasse Liegeplätze und Schmutz vor. In einem Fall seien die Kühe im bis zu 40 Zentimeter hohen Kot gewatet.
Klauenpflege vernachlässigt
Die Rinder wurden gemäss Anklageschrift nicht ausreichend gepflegt. Viele Tiere gingen lahm, weil sie zu lange Klauen hatten, Kälber hatten Durchfall. Auch Stalleinrichtungen wurden von den Kontrolleuren beanstandet.
Wer eine so grosse Zahl an Tieren halte, trage Verantwortung, sagte die Staatsanwältin. Der Mann habe sich täglich auf seinen Landwirtschaftsbetrieben aufgehalten. Er habe den Überblick gehabt und die Möglichkeit, Missstände zu beheben.
Die Frau sei als Tierhalterin registriert gewesen und sei damit ebenfalls verantwortlich, erklärte die Staatsanwältin. Sie habe auch Kenntnisse von den amtlichen Beanstandungen gehabt.
Im Schlusswort gesprächig
Die beiden Beschuldigten verweigerten gegenüber dem Gericht, das Aufnahmen der mutmasslichen Tierquälereien auf eine Leinwand projizierte, die Aussage. Der Mann zeigte sich genervt. «Langsam koche ich», sagte er. Erst im Schlusswort wurde er gesprächig und versuchte darzulegen, wie mustergültig die Höfe organisiert waren.
Die Verteidiger stellten in ihren Plädoyers die Arbeit der Staatsanwaltschaft in Frage. Diese habe keine strafprozessuale Untersuchung geführt, sondern stütze sich auf verwaltungsrechtliche Einschätzungen, sagte der Anwalt des Mannes. Ob der Anfangsverdacht der Veterinärbehörde zugetroffen habe, sei nie untersucht worden.
Die Anklage enthalte zwar viel Papier und viele Fotos und Videos, sagte der Verteidiger des Beschuldigten. Ein solches Foto zeige nur eine Momentaufnahme, beweise aber keine gesetzesrelevante Vernachlässigung des Tiers.
Die Frau war nach Angaben von dessen Verteidiger nicht an der Rinderhaltung beteiligt, obwohl sie in der Tierverkehrsdatenbank eingetragen war. Sie sei im tierschutzrechtlichen Sinn keine Tierhalterin gewesen, sagte er.
An Rinderhaltung nicht beteiligt
Seine Mandantin habe die Rinder weder gepflegt noch gefüttert und habe auch keine Aufträge erteilt, sagte der Anwalt. Es sei deswegen auch nicht bewiesen, dass sie gegenüber den Tieren etwas unterlassen habe. «Nur weil sie die Ehefrau ist, kann sie nicht bestraft werden.»
Auch der Verteidiger der Beschuldigten kritisierte die Arbeit der Staatsanwaltschaft. Er beantragte die Befragung von Angestellten und des Veterinärdienstes als Zeugen. Das Kriminalgericht will dies bei seiner Urteilsberatung prüfen. Sein Verdikt wird es zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnen. (sda)
