Schweiz
Tier

Luzern: Staatsanwältin spricht von «aussergewöhnlichem» Tierschutzfall

Rinder stehen in frisch verschneiter Landschaft, am Donnerstag, 8. Januar 2026, in Valens. Der heutige Tag soll ergiebige Neuschneemengen mit sich bringen. (KEYSTONE/Gian Ehrenzeller)
Die Anklageschrift zeichnete ein düsteres Bild der sieben Landwirtschaftsbetriebe (Symbolbild).Bild: keystone

Staatsanwältin spricht von «aussergewöhnlichem» Tierschutzfall

Die Staatsanwältin hat für das der Tierquälerei bezichtigte Luzerner Rinderhalterpaar bedingte Freiheitsstrafen gefordert. Sie hätten über längere Zeit gravierend gegen das Tierschutzgesetz verstossen.
24.06.2026, 12:0524.06.2026, 12:05

Es sei ein aussergewöhnlicher Tierschutzfall, sagte die Staatsanwältin am Mittwoch in ihrem Plädoyer. Es gehe nicht um versteckte Mängel oder um ein einzelnes ungenügend gepflegtes Tier. Vielmehr seien wiederkehrende Missstände auf mehreren Höfen dokumentiert. Das Tierwohl sei finanziellen Interessen untergeordnet worden.

Das Ehepaar hielt auf sieben Höfen rund 600 Rinder. Weder die beiden Beschuldigten noch die osteuropäischen Angestellten verfügten gemäss der Staatsanwältin über eine anerkannte Ausbildung. Wer eine so grosse Zahl an Tieren halte, trage Verantwortung, sagte sie.

Viele Tiere waren in der Darstellung der Anklage verschmutzt und lahmten wegen der vernachlässigten Klauenpflege. Kranke Kälber, die an Durchfall litten, wurden nicht behandelt. 31 vernachlässigte Rinder wurden behördlich beschlagnahmt, 23 davon mussten geschlachtet werden.

Täglich auf dem Betrieb

Der Mann habe sich täglich auf seinen Landwirtschaftsbetrieben aufgehalten, sagte die Staatsanwältin. Er habe den Überblick gehabt und die Möglichkeit, Missstände zu beheben.

Die Frau sei als Tierhalterin registriert gewesen und habe ebenfalls Verantwortung getragen, erklärte die Staatsanwältin. Sie habe auch Kenntnisse von den amtlichen Beanstandungen gehabt.

Nachkontrollen zeigten keine Besserung, trotz entsprechenden amtlichen Verfügungen, wie die Staatsanwältin ausführte. Eine Kontrolle versuchte der Beschuldigte handgreiflich zu verhindern. Zudem wird ihm ein Verstoss gegen das Gewässerschutzgesetz zur Last gelegt.

Für den vorbestraften Beschuldigten beantragte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine bedingte Geldstrafe zu 20 Tagessätzen und eine Busse von 15'000 Franken. Ihm fehle die Einsicht in seine Taten, sagte sie.

Die Beschuldigte soll mit 22 Monaten bedingt und einer Busse von 15'000 Franken bestraft werden. (sda)

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