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Zürich

Historische Zürcher Mohren-Inschriften dürfen abgedeckt werden

Gericht entscheidet: Historische Zürcher Mohren-Inschriften dürfen abgedeckt werden

05.12.2024, 13:56
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Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat eine Beschwerde der Stadt Zürich zu den geplanten Abdeckung zweier historischer Mohren-Inschriften gutgeheissen. Das Baurekursgericht wollte der Stadt die Abdeckung zuvor verbieten.

ARCHIV -- Ueber dem Eingang des Hauses am Neumarkt 13 in Zuerich steht die Inschrift "Zum Mohrenkopf", fotografiert am 14. April 2021 in Zuerich. Der Zuercher und der Stadtzuercher Heimatsch ...
Eine der umstrittenen Inschriften in Zürich.Bild: keystone

Das Gericht ist zum Schluss gekommen, dass die geplante Abdeckung der Inschriften die beiden betroffenen Gebäude nicht gefährdet, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Gebäude sind im kommunalen Inventar der Schutzobjekte aufgeführt. Gegen die geplante Abdeckung Beschwerde eingereicht hatte der Zürcher Heimatschutz.

In dem Gerichtsentscheid geht es um die Inschriften «Zum Mohrenkopf» und «Zum Mohrentanz» an zwei Gebäuden in der Zürcher Altstadt. Laut dem Verwaltungsgericht muss im vorliegenden Fall gar nicht beurteilt werden, ob die Inschriften als rassistisch zu werten sind oder nicht.

Reversible Abdeckungen

Entscheidend sei vielmehr, dass die geplanten Abdeckungen reversibel seien, und somit die geschützten Gebäude in ihrem Wert nicht gefährden würden. Gemäss einem Gutachten wurden die heute bestehenden Namensdarstellungen zudem erst nachträglich im 20. Jahrhundert angebracht wurde. Die Häuser wurden jedoch im 19. Jahrhundert weitgehend neu gebaut, beziehungsweise baulich stark verändert.

Deshalb handelt es sich nach Auffassung des Gerichts nicht um zentrale oder charakteristische Elemente der beiden potenziellen Schutzobjekte.

Das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Wie der Zürcher Heimatschutz am Donnerstag mitteilte, werde man das Urteil zunächst analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. (dab/sda)

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35 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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TrueSherlock
05.12.2024 14:25registriert Juli 2024
Man könnte meinen, die Stadt Zürich erzwingt da gerade einen Freipass für die Taktik "Aus den Augen, aus dem Sinn!" Wenn die Hausnamen nicht mehr zu sehen sind, ist alles wieder gut? Ehrlicher wäre eine historisch fundierte Erläuterung, wie die Häuser mutmasslich zu ihren Namen kamen und was es mit Hausnamen, wie diesen auf sich hat. Zudecken und nicht mehr drüber reden, ist peinlich, zumal es sich nicht um einstige Schwerverbrechen, sondern um eine heute hoffentlich längst ungültige frühere Weltsich handelt.
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En Espresso bitte
05.12.2024 14:37registriert Januar 2019
Gemäss Urteil des Verwaltungsgerichts (abrufbar in der Entscheiddatenbank ganz unten auf https://www.zh.ch/de/politik-staat/streitigkeiten-vor-verwaltungsgericht/rechtsprechung-des-verwaltungsgerichts.html) wurde der Namen "Zum Mohrenkopf" erstmals 1443 erwähnt. Warum kann da nicht einfach historisch korrekt und ausführlich erläutert werden, warum das Gebäude so hiess und warum das heute nicht mehr angebracht ist? Damit wäre doch allen viel mehr gedient. Bildungsauftrag erfüllt, historischer Bezug hergestellt, keine derartige Polemik, ...
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mrmikech
05.12.2024 15:10registriert Juni 2016
Man will in alten Filmen mit Marlene Dietrich auch die Zigarette entfernen. Besser wäre es, die ganze Geschichte zu verbieten, dann gibt es nichts Schlechtes mehr. Einfach den Kindern nichts mehr lernen, warum noch über den 2. WK reden? Einfach totschweigen, dann ist es nicht passiert.
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