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Gerichtsurteil: 16-Jährige darf Geschlecht ohne Elternzustimmung ändern

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Das Bundesgericht hat entschieden: Urteilsfähige Jugendliche ab 16 Jahren können ihren Geschlechtseintrag ohne Genehmigung der Eltern ändern lassen.

16-Jährige darf Geschlechtseintrag ohne Zustimmung der Eltern ändern

05.12.2024, 12:0005.12.2024, 12:40

Ein Ehepaar ist wegen der Änderung des Geschlechtseintrags seiner 16-jährigen Tochter im Zivilstandsregister vergeblich ans Bundesgericht gelangt. Die Eltern erachten den zuständigen Beamten nicht für die Beurteilung der Urteilsfähigkeit der Teenagerin qualifiziert.

Das Bundesgericht hält fest, die Zustimmung der Eltern sei für eine Änderung des Eintrags zum Geschlecht nicht erforderlich. Das Gericht hat bei der Beurteilung des Falls auch die Entstehungsgeschichte von Artikel 30a ZGB berücksichtigt. Daraus geht unter anderem hervor, dass ausdrücklich auf das Vorlegen eines ärztlichen Attests verzichtet werden sollte. Das Ziel sei gewesen, das Verfahren zu vereinfachen.

Die Erklärung vor dem Zivilstandsbeamten sei lediglich ein Verwaltungsakt, der in keinem Zusammenhang mit körperlichen Eingriffen zur Geschlechtsumwandlung stehe und daher widerrufbar sei. Die Regelung gilt für urteilsfähige Jugendliche ab 16 Jahren. (sda/thw)

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69 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Elpolloloco
05.12.2024 12:52registriert Dezember 2016
Unabhängig vom Thema finde ich, beginnt die Volljährigkeit ab 18 Jahren.
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Deasy
05.12.2024 14:09registriert April 2015
Und ich (w/29) darf nicht selber entscheiden ob ich mich sterilisieren lassen will oder nicht, da ich noch zu jung sei... genau mein humor
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Alain Müri
05.12.2024 14:08registriert März 2022
Mama, krieg ich ein Glass Vodka?
Nein Kevin du bist zu jung dafür.
Mama darf ich heute dein Auto fahren?
Nein Kevin du bist zu jung dafür.
Mama darf ich ein Handyabo?
Nein Kevin du bist zu jung dafür.

Mama darf ich das Geschlecht wechseln?
Natürlich Kevin du weisst am besten was gut für dich ist.
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