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Prostitution-Prozess: Zürcher Obergericht hätte Opfer befragen müssen

Rüffel in Prostitution-Prozess: Zürcher Obergericht hätte Opfer befragen müssen

02.03.2021, 12:0002.03.2021, 12:25
ARCHIV -- ZUM BERICHT DES ZUERCHER STADTRATES UEBER DIE ENTWICKLUNG DES PROSTITUTIONSGEWERBES AM DONNERSTAG, 19. JULI 2018, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG -- Une prostituee at ...
Rumänin wurde zur Prostitution gezwungen - und geschlagen.Bild: KEYSTONE

Das Bundesgericht hat das Urteil des Zürcher Obergerichts gegen einen mutmasslichen Zuhälter aus Rumänien aufgehoben. Das Obergericht habe es versäumt, die Frau, die er zur Prostitution gezwungen haben soll, einzuvernehmen. Das Obergericht muss sich erneut mit dem Fall befassen.

Das Bundesgericht hob gemäss einem am Dienstag publizierten Entscheid das Urteil des Obergerichts vom Juni 2019 auf. Es begründete den Entscheid damit, dass das Obergericht das mutmassliche Opfer des Mannes nicht selber einvernommen habe, sondern sich einzig auf dessen frühere Aussagen stützte.

In einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, wie sie hier vorliege, genüge dies aber nicht. Der Fall wird deshalb zur erneuten Beurteilung an das Zürcher Obergericht zurückgewiesen.

Das Obergericht sprach den mittlerweile 43-jährigen Mann der Förderung der Prostitution schuldig und bestätigte den Schuldspruch der Vorinstanz wegen Pornografie.

Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten und einer bedingen Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 10 Franken. Zudem erhielt der Mann einen 5-jährigen Landesverweis.

Dem Mann und seiner rumänischen Freundin wird vorgeworfen, eine 19-jährige, ebenfalls aus Rumänien stammende Frau zur Prostitution gezwungen zu haben.

Er war «der Mann im Hintergrund»

Selber gewalttätig geworden ist der Rumäne offenbar nie. Er war vielmehr der Mann im Hintergrund, der mit seinen Anweisungen das Geschäft am Laufen hielt.

Gemeinsam nahmen sie der jungen Frau die gesamten Einnahmen ab, setzten sie unter Druck und schrieben ihr vor, wie sie ihre Dienste anzubieten habe. Bis zu 15 Freier musste die junge Rumänin pro Tag jeweils bedienen, angeworben wurden die Männer auf der Strasse.

Auf seine Anweisung hin soll die Komplizin die junge Frau auch bedroht und geschlagen haben, im Schnitt jeden dritten Tag.

Das Bezirksgericht war im Mai 2018 noch zum Schluss gekommen, dass sich der 42-Jährige als «Mann im Hintergrund» nicht selber der Förderung zur Prostitution schuldig gemacht habe.

Obwohl die Schweiz ein Freizügigkeitsabkommen mit Rumänien hat, kam dieses hier nicht zur Anwendung - und schützte den Mann somit auch nicht vor dem Landesverweis. Gemäss Angaben des Obergerichtes wurde der Mann bereits ausgeschafft.

Seine Komplizin wurde ebenfalls verurteilt. Auch sie erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe.(Urteil 6B_1087/2019 vom 17. Februar 2021) (aeg/sda)

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