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Aktivistin wegen Farbaktion beim Zürcher Kunsthaus vor Gericht

Aktivistin wegen Farbaktion beim Zürcher Kunsthaus vor Gericht

06.11.2026, 07:0406.11.2026, 07:06

Eine Zürcher Pro-Palästina-Aktivistin steht am heutigen Freitag wegen einer Farbaktion vor dem Kunsthaus Zürich vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft der 29-Jährigen zudem Sachbeschädigungen an einem Tesla sowie Hausfriedensbruch bei zwei Protestaktionen in der ETH vor.

Der Eingang des Kunsthaus Zuerich, aufgenommen am Donnerstag, 4. September 2025 in Zuerich. (KEYSTONE/Andreas Becker)
Die Beschuldigte soll eine Veranstaltung im Kunsthaus gestört haben.Bild: keystone

Im November 2024 soll die Zürcher Pro-Palästina-Aktivistin gemeinsam mit zwei weiteren Personen eine Veranstaltung im Kunsthaus Zürich gestört haben. Der Anlass wurde von der Schweizerischen Vereinigung der Freunde des israelischen Museums organisiert.

Dabei schüttete die Beschuldigte rote Farbe aus einer Flasche auf den Boden und kniete sich anschliessend mit dem Rücken zum Eingang des Kunsthauses auf den Boden. Einer der Mitbeteiligten legte Flyer mit einem Bild Benjamin Netanjahu und der Aufschrift «Fascist» um sie herum. Danach schüttete die Aktivistin weitere Farbe auf den Boden und auf sich selbst. Laut Anklageschrift entstand ein Schaden von rund 2500 Franken.

«Fuck Musk»

Bereits im Mai 2024 hatte die Aktivistin an zwei Pro-Palästina-Sitzaktionen in der Haupthalle der ETH Zürich teilgenommen. Bei beiden Aktionen sassen jeweils rund 70 bis 80 Personen in der Halle. Gemäss Anklageschrift blieb die Beschuldigte trotz mehrfacher Aufforderung durch die ETH und die Polizei vor Ort.

Ein weiterer Vorwurf betrifft die Beschädigung eines Tesla im April 2025 an der Lagerstrasse in Zürich. Die Aktivistin soll mit einem spitzen Gegenstand die Worte «Fuck Musk» in den Kofferraumdeckel geritzt und einen rund 3,5 Meter langen Kratzer bis zur Fahrzeugfront verursacht haben. Der Sachschaden beläuft sich laut Anklageschrift auf rund 4000 Franken.

Bedingte Geldstrafe gefordert

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr mehrfache Sachbeschädigung, üble Nachrede und mehrfachen Hausfriedensbruch vor. Sie beantragt eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Franken sowie eine Busse von 900 Franken. Die Probezeit soll zwei Jahre betragen.

Bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse soll eine Ersatzfreiheitsstrafe von neun Tagen gelten. Ausserdem beantragt die Staatsanwaltschaft, der Beschuldigten die Verfahrenskosten aufzuerlegen. (dab/sda)

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