Der 42-jährige Schütze von Wald ZH muss hinter Gitter
Zu einer Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren hat das Bezirksgericht Hinwil einen 42-Jährigen wegen versuchter Tötung verurteilt. Er schoss im Oktober 2024 vor der reformierten Kirche Wald auf einen Kirchenpfleger.
Zudem wird der Beschuldigte für 5 Jahre des Landes verwiesen und muss eine Geldstrafe von 1'200 Franken bezahlen, wie das Bezirksgericht Hinwil am Donnerstag bekannt gab. Von einer ambulanten Massnahme sieht das Gericht jedoch ab. Warum das Gericht so entschied ist nicht klar, da das Urteil schriftlich und damit ohne Begründung eröffnet wurde.
Demnach folgte das Gericht nicht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Diese forderte, dass sich der 42-Jährige in eine stationäre Massnahme begeben soll, damit er seine Suchterkrankung therapiert und nicht die Zeit absitzt. Die von der Staatsanwaltschaft geforderten 6 Jahre Freiheitsstrafe und 7 Jahre Landesverweis hätten zugunsten der Massnahme aufgeschoben werden sollen.
Beschuldigter zückte Waffe
Vor Gericht stand der Mann am 9. Juni, weil er im Oktober 2024 vor der reformierten Kirche Wald auf einen Kirchenpfleger schoss. Dieser hatte sich in einen Streit zwischen dem Beschuldigten, der unter Drogenproblemen leidet, und dessen damals 85-jährigen Pflegemutter eingemischt.
Als der Kirchenpfleger die Pflegemutter vor dem Beschuldigten in Sicherheit bringen wollte, zückte dieser plötzlich eine Waffe und schoss in den Boden, knapp am Kirchenpfleger vorbei in ein Auto und schliesslich in das Bein des Kirchenpflegers.
Das Urteil ist noch nicht Rechtskräftig. Es kann an das Obergericht weitergezogen werden. (dab/sda)
