Zürcher Obergericht verschärft Strafe für «den Alptraum jeder Frau»
Das Zürcher Obergericht hat einen 30-jährigen Rumänen wegen mehrfacher qualifizierter Vergewaltigung zu 14,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. «Ihre Taten sind der Alptraum jeder Frau, die alleine in der Natur unterwegs ist», sagte der Richter.
«Das sind Taten, die wir hier in dieser Art zum Glück nicht jeden Tag haben», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. «Jede Art der Bagatellisierung ist hier komplett fehl am Platz.» Das erste Opfer habe er brutal zusammengeschlagen und sich dann auf perverse Art an ihm vergangen. Das zweite Opfer habe er mit einem Messer bedroht. «Die Frau war zu Tode verängstigt.»
«Wenn es nicht lange dauert, ist es weniger schlimm»
Der Bauarbeiter wurde wegen mehrfacher qualifizierter Vergewaltigung, mehrfacher qualifizierter sexueller Nötigung und versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt.
Der Rumäne gab in der Befragung die beiden Vergewaltigungen zu. Abstreiten hätte ihm allerdings auch wenig gebracht, weil die DNA-Treffer eindeutig sind. «Ich dachte damals, wenn es nicht lange dauert, ist es nicht so schlimm», sagte er. Er sei betrunken und auf Drogen gewesen.
Gemäss Anklage sagte er den Frauen, dass er «nur zehn Sekunden» mit ihnen wolle. «Es tut mir wirklich leid. Ich weiss, ich kann es nicht wieder gutmachen.» Er kündigte an, eine Therapie zu machen, um Rückfälle zu verhindern.
Auf dem Heimweg von der Chilbi
Bei seiner ersten Tat griff er im August 2022 in Wetzikon kurz vor 2 Uhr morgens eine 23-jährige Frau an, die sich auf dem Heimweg von der Chilbi befand. Er schlug mit den Fäusten auf sie ein, zerrte sie auf eine nahe gelegene Wiese und verging sich an ihr.
Bei der zweiten Vergewaltigung im Jahr 2023 lauerte er seinem damals 63-jährigen Opfer in einem Waldstück in Wädenswil auf. Er zog ein Messer und drohte der Frau, sie umzubringen, wenn sie nicht kooperiere. Beide Opfer wurden bei den Übergriffen verletzt.
Der Staatsanwalt forderte eigentlich eine noch härtere Strafe: 18 Jahre Freiheitsstrafe, 15 Jahre Landesverweisung plus eine Verwahrung. Frauen müssten vor diesem Mann geschützt werden, begründete der Staatsanwalt den Verwahrungs-Antrag. «Der Beschuldigte sprang wortwörtlich aus dem Busch.»
Dazu komme seine Vorstrafe: Im Jahr 2019 soll der Mann in Grossbritannien einen Türsteher mit zwei Schlägen an den Kopf getötet haben. Mit dem Antrag hatte der Staatsanwalt jedoch keinen Erfolg. Das Obergericht sah von der Verwahrung ab. Die Voraussetzungen dafür seien «mehr oder weniger knapp nicht erfüllt».
Motorrad-Gang als Zuschauer
Mit seinem Urteil verschärfte das Obergericht jedoch das Strafmass der Vorinstanz, des Bezirksgerichts Hinwil. Dieses hatte im April 2025 nur 13 Jahre Freiheitsstrafe verhängt, dazu einen Landesverweis von 15 Jahren.
Die Anwältin des Vergewaltigers forderte hingegen «nur» sechs Jahre Freiheitsstrafe. Beim Landesverweis verlangte sie lediglich 10 Jahre. Das Leid der Frauen werde anerkannt, betonte sie. Allerdings sei die geforderte Strafe nicht verhältnismässig.
Insgesamt gebe es «keine besondere Grausamkeit». Die Opfer hätten zwar Angst gehabt, aber keine Todesangst. Und das «Küchenmesserli» habe der Täter gar nicht benutzt. Einem Opfer habe er danach zudem die Blätter vom Mantel gewischt und den Hut wieder aufgesetzt.
Der Prozess fand unter ungewöhnlichen Bedingungen statt: Weil das Opfer von Wetzikon mit einem Mitglied einer Motorrad-Gang zusammen ist, waren rund 20 Clubmitglieder in ihren Lederkutten als Zuschauer im Saal. Der Beschuldigte vermied es tunlichst, die Männer anzusehen. Er sei im Gefängnis schon zwei Mal verprügelt worden. (sda)
