Betäubt und missbraucht – Staatsanwältin erklärt die Opferbefragung
Es geschah in Genf, in Untersiggenthal AG oder in Zürich. Gleich mehrere Fälle kamen innert kurzer Zeit ans Licht, in denen Männer Frauen aus ihrem engen Umfeld betäubt, vergewaltigt und gefilmt haben sollen. Linda Sutter ist Staatsanwältin im Kanton St. Gallen und auf Gewalt- und Sexualdelikte spezialisiert. Sie gibt einen Einblick, wie die Strafverfolgungsbehörden bei solchen Delikten vorgehen – etwa um unbekannte Opfer zu identifizieren.
Sie schulen Staatsanwaltschaften und Polizeien zu Einvernahmetechniken. Wie fragt man nach etwas, woran sich Betroffene nicht oder kaum erinnern können?
Linda Sutter: Grundsätzlich muss bei solchen Einvernahmen ganz besonders darauf geachtet werden, dass das Erinnerungsvermögen möglichst aktiviert und nicht beeinträchtigt wird. Dafür muss eine Atmosphäre geschaffen werden, die trotz der schwierigen Umstände so wenig Stress wie möglich verursacht. Denn Stress kann die Erinnerungen blockieren. Es gilt, geduldig, empathisch, unvoreingenommen und interessiert zuzuhören und zu fragen. Wenn zum Kerngeschehen gar keine Erinnerungen vorliegen, ist das sehr schwierig. Dann ist es wichtig, sich auf Randumstände zu konzentrieren.
Erfahrene Ermittlerin
Können Sie ein Beispiel geben?
Das können etwa Feststellungen am eigenen Körper sein, die dem Opfer aufgefallen sind. Wenn die Erinnerungen an die Geschehnisse fehlen, ist eine frühzeitige rechtsmedizinische Spurensicherung zentral. Bei einer chemischen Unterwerfung muss diese innerhalb von wenigen Stunden nach der Tat erfolgen. Die Substanzen bauen sich im Körper sehr rasch ab.
Für Opfer sind die Strafverfahren sehr belastend. Wie gehen Sie damit um?
In Verfahren, in denen es um sehr schwere Sexualdelikte geht, greifen sämtliche gesetzlich verankerten Opferschutzrechte. Bei den Einvernahmen kann sich das Opfer beispielsweise durch eine Vertrauensperson begleiten lassen. Auch wird die Begegnung mit dem Beschuldigten vermieden. Im Kanton St.Gallen werden die Befragungen zudem nur von speziell geschulten Personen vorgenommen. Uns ist bewusst, dass die Opfer das Geschehene in gewisser Weise mental wieder durchleben müssen. Es ist deshalb unser Ziel, ein möglichst schonungsvolles Einvernahmesetting zu schaffen.
Was, wenn das Opfer im Vorfeld unsicher ist, ob es dieses durchsteht?
Häufig melden sich die Betroffenen vorgängig bei einer Opferberatungsstelle. Diese informiert und klärt über die Abläufe eines Strafverfahrens auf. Tauchen Fragen auf, kommt es vor, dass die Opferberatung uns anruft und uns diese im Vorfeld eines Verfahrens stellt. Das finden wir gut: So können wir konkret aufzeigen, wie wir vorgehen würden. Würde sich ein Opfer direkt an uns wenden, müssten wir bei einem Sexualdelikt von Amtes wegen die Ermittlung aufnehmen. Da die Opferberatung eine Schweigepflicht hat, kann die Anonymität der Betroffenen gewahrt werden.
Müssen Betroffene die Tatvideos im Rahmen des Verfahrens anschauen?
Nein, das ist nicht notwendig. Die Identifikation der Opfer und des Tatverdächtigen übernimmt die Strafverfolgungsbehörde. Wichtig ist es dabei, alle möglichen Hinweise des Bildmaterials zu objektivieren. Konkret heisst das etwa: Wo fand die Tat statt? Welche Merkmale sind im Hintergrund zu sehen? Und inwiefern lassen sich diese miteinander abgleichen?
Was unternehmen die Strafverfolgungsbehörden, um die Tatvideos im Netz zu löschen?
Wenn wir wissen, wo das verbotene Material genau liegt, versuchen wir, es entfernen zu lassen. Möglicherweise befindet es sich aber als Download auf einem Rechner oder sogar auf weiteren, uns nicht bekannten Plattformen. Vor allem im Darknet ist es extrem schwierig, das Bildmaterial zu ermitteln und definitiv zu löschen.
Die kanadischen Behörden veröffentlichten einen Zeugenaufruf mit Bild und Namen eines Mannes, der mehrere Frauen betäubt, vergewaltigt und gefilmt hatte. Sie hofften, darüber weitere Opfer zu finden. Wäre das in der Schweiz auch möglich?
In diesem Ausmass nur dann, wenn alle polizeilichen Ermittlungs- und Fahndungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Zudem ist die Unschuldsvermutung zu beachten und die Persönlichkeitsrechte müssen im Rahmen des Möglichen geschützt werden.
Wurde in der Schweiz in einem solchen Fall schon mal ein Aufruf gemacht?
Mir ist kein Fall bekannt. Grundsätzlich ist der Zeugenaufruf dazu da, die Bevölkerung zu bitten, eine tatverdächtige Person zu identifizieren oder den Hergang eines Delikts zu klären. Und nicht, um zu fragen: Wer ist von weiteren Übergriffen möglicherweise auch betroffen? Es ist bekannt, dass es eine grosse Dunkelziffer bei Sexualdelikten gibt. Wir sind auf Strafanzeigen angewiesen.
Was aber, wenn auf dem Videomaterial verschiedene bewusstlose Frauen zu sehen sind?
Dann hat die Polizei unterschiedliche Möglichkeiten zu ermitteln. Etwa, indem sie versucht, aktuelle oder vergangene Kontakte des Tatverdächtigen ausfindig zu machen. Man muss sich auch klarmachen: Ein Aufruf, um allfällig weitere Betroffene zu finden, kann potenzielle Opfer unfreiwillig exponieren. Umgekehrt kommt es immer wieder vor, dass sich weitere Betroffene aufgrund der Berichterstattung melden und Anzeige erstatten. Das können wir allenfalls ein Stück weit mit einer entsprechenden Medienmitteilung steuern.
Verfügen die Schweizer Strafverfolgungsbehörden über ausreichend Möglichkeiten, um Täter-Netzwerke aufzuspüren, die Vergewaltigungsvideos von betäubten Frauen online teilen?
Die Strafverfolgungsbehörden verfügen grundsätzlich über gute technische und rechtliche Instrumente. Aber gerade solche Ermittlungen benötigen Zeit und teilweise auch Spezialwissen. Das wiederum braucht personelle und finanzielle Ressourcen, die bei den Strafverfolgungsbehörden knapp sind.
Beim Medusa-Projekt von Europol ermitteln mehrere Länder gemeinsam gegen solche Täter-Netzwerke. Was würde eine Schweizer Beteiligung den hiesigen Strafverfolgungsbehörden bringen?
Ich gehe davon aus, dass sie dadurch Zugang zu konspirativen Chat-Gruppen und internationalen Daten bekommen würden. Im besten Fall könnten dadurch Schweizer Tatverdächtige im Netz frühzeitig entlarvt und Opfer schneller identifiziert und lokalisiert werden. Gleichzeitig würde eine solche Teilnahme eine verstärkte interkantonale Zusammenarbeit bedingen, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Bei solchen Delikten ist nicht nur die länder-, sondern auch die kantonsübergreifende Zusammenarbeit wichtig. Da helfen uns die aktuellen föderalen Strukturen nicht. (schweizheute.ch)

