Mitglieder der «Jungen Tat» stehen bald in Zürich vor Gericht
Am 4. September beginnt am Bezirksgericht Zürich der Prozess gegen sechs Anhänger der als rechtsextrem geltenden Gruppierung «Junge Tat». Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in unterschiedlicher Besetzung eine Reihe von Straftaten begangen zu haben. Im Zentrum des Verfahrens stehen die beiden Anführer Tobias Lingg (23) und Manuel Corchia (25), die in der Öffentlichkeit regelmässig mit Namen und Gesicht für die Organisation auftreten.
Für die beiden Leitfiguren fordert die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl jeweils eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Davon sollen sechs Monate vollzogen werden, für die verbleibenden neun Monate wird der bedingte Strafvollzug beantragt. Zudem verlangt die Anklage Geldstrafen und Bussen. Angeschuldigt sind Delikte wie Diskriminierung und Aufruf zu Hass, Nötigung, Landfriedensbruch sowie Hausfriedensbruch. Dies geht aus den am Freitag vom Gericht zur Verfügung gestellten Unterlagen hervor.
Gottesdienst und Kinderlesung gestört
Zu den wichtigsten Vorwürfen gehört eine Aktion in der Zürcher Kirche St. Peter und Paul im Juni 2022. Die Beschuldigten drangen während eines gut besuchten Pride-Gottesdienstes durch eine Seitentür in das Gebäude ein und stellten ein 2,4 Meter hohes Holzkreuz mit der Aufschrift «NOPRIDEMONTH» auf. Dadurch störten sie laut Anklage die religiöse Feier, verhöhnten die Anwesenden und verursachten am Steinboden einen Schaden von knapp 9000 Franken. Die Staatsanwaltschaft wertet dies unter anderem als Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung sowie als Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit.
Schwer wiegt auch ein Vorfall im Oktober 2022 beim Tanzhaus Zürich. Drei Beteiligte verschafften sich Zugang zu einer «Queer Story Time», einer Kinderlesung mit rund 50 Anwesenden. Im Gebäude sollen sie heimlich Gespräche aufgezeichnet haben und versuchten, ein Transparent auszurollen. Vor dem Gebäude zündeten andere Gruppenmitglieder Pyrotechnik, skandierten Parolen und verteilten Flugblätter. Durch den Rauch und das martialische Auftreten wurden die Anwesenden derart verängstigt, dass sie das Lokal aus Furcht vorübergehend nicht verlassen konnten, heisst es in der Anklageschrift.
Dachaktionen und Krawalle
Das Gericht befasst sich zudem mit mehreren unbewilligten Aktionen auf Dächern und Bauwerken. Im November 2022 stiegen Mitglieder der Gruppe auf das Dach des Hauptgebäudes des Bahnhofs SBB in Basel, entrollten ein Transparent mit der Aufschrift «Kriminelle abschieben» und zündeten Rauchpetarden. Ähnlich gingen sie im April 2024 beim Kesselhaus in Winterthur vor, wo sie ein Transparent zum Thema Remigration anbrachten. Bereits im Mai 2022 hatten sie einen Baukran an der Zürcher Molkenstrasse bestiegen.
Den Anführern wird ausserdem vorgeworfen, sich im Februar 2022 am Hauptbahnhof Zürich an gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Demonstrationsgruppen beteiligt zu haben. Anlässlich zweier gegensätzlicher Kundgebungen kam es dabei zu physischen Angriffen mit Faustschlägen und Fusstritten. Die Anklage sieht in der Anwesenheit und Unterstützung der gewaltbereiten Menge den Tatbestand des Landfriedensbruchs erfüllt.
Strafbefehle für Mitbeschuldigte
Während Lingg und Corchia als prägende Figuren im Fokus stehen, ist die Rolle der übrigen vier Mitangeklagten aus Sicht der Justiz von untergeordneter Bedeutung. Sie waren bei den einzelnen Aktionen in wechselnder Konstellation beteiligt. Einzig die beschuldigte Frau der Gruppierung sticht unter den weiteren Personen hervor, da sie unter anderem an der Aktion beim Tanzhaus Zürich sowie in Winterthur mitgewirkt hatte.
Gegen die weiteren Beteiligten erliess die Staatsanwaltschaft im Vorfeld separate Strafbefehle wegen Delikten wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung oder Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz. Vier Beteiligte wehrten sich gegen die Strafbefehle, deswegen werden ihre Fälle nun ebenfalls vor Gericht verhandelt. (dab/sda)
