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Pferde «drastisch» vernachlässigt: Zürcher Gericht verurteilt Tierquäler

Pferde auf «drastische» Weise vernachlässigt: Zürcher Gericht verurteilt Tierquäler

Das Bezirksgericht Dielsdorf hat einen 38-jährigen Schweizer und eine 41-jährige Schweizerin wegen Tierquälerei verurteilt.
11.02.2025, 07:3011.02.2025, 07:49
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Sie hatten Pferde und Ponys in ihrem Stall auf drastische Weise vernachlässigt. Die Tiere wurden unterernährt und krank in ihren mit Pferdeäpfeln überfüllten Boxen aufgefunden.

Eine Aussenaufnahme zeigt das Gebaeude des Bezirksgericht Dielsdorf, aufgenommen am Montag, 6. November 2023 in Dielsdorf. (KEYSTONE/Michael Buholzer).
Der Fall wurde vor dem Bezirksgericht Dielsdorf verhandelt.Bild: keystone

Der 38-jährige Stallbetreiber wurde nach der Verhandlung vom Freitag zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt, wie der zuständige Einzelrichter am Montag auf Anfrage von Keystone-SDA sagte. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem muss er eine Busse von 1000 Franken sowie die Verfahrenskosten bezahlen.

Die 41-jährige Mitbeschuldigte, die im Auftrag des Stallbetreibers bei der Betreuung der Tiere mitgeholfen hatte, wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt ebenfalls zwei Jahre. Zusätzlich muss sie eine Busse von 100 Franken und die Verfahrenskosten bezahlen.

Tiere standen im eigenen Kot

Den beiden geständigen Beschuldigten wurde vorgeworfen, von Anfang 2022 bis zum 1. April 2022 insgesamt fünf Pferde und Ponys in einem Stall im Bezirk Dielsdorf massiv vernachlässigt zu haben. Laut Anklageschrift befanden sich in den Stallboxen teilweise ganze Haufen von Pferdeäpfeln, aus denen bereits Schimmelpilze wuchsen. Zudem habe die ammoniakhaltige Atemluft im Stall die Gesundheit der Pferde gefährdet.

Ausserdem sollen die Tiere über einen längeren Zeitraum deutlich zu wenig Futter und zu wenig Auslauf bekommen haben. Eines der Pferde wog nur noch 350 Kilogramm statt der als angemessen geltenden 550 Kilogramm. Mangelnde Hufpflege sowie eine mindestens ein Jahr lang unterlassene tierärztliche und zahnärztliche Versorgung führten zu weiteren, zum Teil gravierenden Problemen.

Die beiden Urteile des Bezirksgerichts Dielsdorf sind noch nicht rechtskräftig. Sie können an das Zürcher Obergericht weitergezogen werden. (sda)

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