Das Bezirksgericht Uster ZH hat am Dienstag einen Mann wegen mehrfacher Tierquälerei und mehrfacher Pornographie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Er hatte sich von seiner Katze im Intimbereich lecken lassen und mehrere Videos davon geteilt.
Das Gericht sprach neben der bedingten Freiheitsstrafe auch eine Busse von 2000 Franken und ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen aus. Letzteres deshalb, weil bei ihm auch kinderpornographische Aufnahmen gefunden wurden. Diese hatte er jedoch nicht selber hergestellt.
Von einem Landesverweis, wie ihn die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, sah das Gericht ab. In seinem Schlusswort entschuldigte sich der Franzose unter Tränen bei seiner Katze.
Zoophilie ist ein gesellschaftliches Tabuthema, von dem vor allem Heim- und Nutztiere betroffen sind. Das Ausmass in der Schweiz ist unklar, weil es kaum verlässliche Zahlen gibt. (sda)
Ja und? Wer sich Kinderpornos runterlädt ist mitschuldig am Missbrauch. Ohne diese Konsumenten würde das Geschäft nicht so florieren und es würde sicher auch weitaus weniger ‚Produziert‘.
Pfui Teufel!
Wieso behalten wir Kriminelle so gerne bei uns?