Am Bezirksgericht Zürich hat die Staatsanwältin am Mittwoch eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für den Beschuldigten gefordert. Er soll im Oktober 2021 in Zürich-Altstetten seine 30-jährige Ehefrau erstochen haben. Der Verteidiger kommt am Nachmittag zu Wort.
Aufgrund von Zeugenaussagen, Spuren und weiteren Indizien sei «rechtsgenügend erstellt», dass der 48-Jährige die Tat verübt habe, und zwar nicht aus einer unmittelbaren Situation heraus, sagte die Staatsanwältin. Er habe die Tat zwar nicht wochenlang geplant, habe aber im Voraus den Tötungsentschluss gefasst.
Es gebe keinen Zweifel, dass es sich um Mord handle, sagte sie. Der Beschuldigte sei besonders skrupellos vorgegangen und die Tatausführung sei von besonderer Grausamkeit gewesen. Er habe sich durch das Verhalten seiner Ehefrau in seiner Ehre verletzt gefühlt. Sie hatte sich einem anderen Mann zugewandt und die Scheidung eingereicht.
Die Anklägerin forderte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Nach seiner Haftentlassung sei der Mann für 15 Jahre des Landes zu verweisen. Die Sperre solle für den gesamten Schengenraum gelten. Ein Härtefall liege nicht vor.
In seiner Befragung machte der beschuldigte Türke über weite Strecken Erinnerungslücken geltend oder brachte Ausflüchte vor. Generell sah er stets sich selbst als den Unverstandenen. Das Psychiatrische Gutachten diagnostizierte narzisstische und dissoziale Persönlichkeitsmerkmale, sah aber volle Schuldfähigkeit gegeben.
Dass er seine ebenfalls aus der Türkei stammende Frau getötet haben soll, davon will der Beschuldigte nichts wissen. Er habe an jenem Abend des 13. Oktober 2021 bloss mit ihr reden wollen, als sie von einem Besuch bei den beiden gemeinsamen Kindern im Kinderheim zurückkam. Was vor dem Haus geschehen sei, wisse er nicht. Ebenso wenig, weshalb er nicht dort geblieben sei.
Obwohl mehrere Nachbarn aufgrund des Lärms aus den Fenstern schauten und die Tat beobachteten, erklärte er, er habe seine Frau nicht attackiert. Er habe gar kein Messer dabei gehabt. Eine Tatwaffe wurde nie gefunden, im Auto des Beschuldigten wurde jedoch eine leere Messerscheide sichergestellt.
Keine drei Wochen vor der Tat war der Beschuldigte nach einem Jahr Haft entlassen worden. Er hatte eine teilbedingte Strafe wegen Gewalttaten, Betrugs und weiterer Delikte abgesessen. Laut Anklage hatte er aus dem offenen Strafvollzug heraus seine Frau belästigt und bedroht. (sda)
,,Ich war gar nicht da‘‘ bis erdrückende Beweise vorliegen, dass sie eben doch da waren. Dann ‚,ich habe nichts getan, ich bin unschuldig‘‘ bis klar belegt werden kann, dass sie doch was getan haben. Dann folgt ‚,das gegenüber hat angefangen/provoziert usw.‘‘ bis auch das, meist mühsamst, bewiesen wird. Hauptsache sie sind die grössten Unschuldslämmer und streiten alles bis aufs letzte ab, komplett gestützt von der ganzen Familie - bis dann rauskommt, dass sie eben doch alles komplett gewissenlos durchgezogen haben und genau die Täter sind!
Somit wird die Frau noch weiter in den Schmutz gezogen.
Ein Ehepartner ist kein Sklave.
Und gewallt gegenüber jemanden ist abstossend und zeigt nur Schwäche.
Starke Menschen finden Lösungen für Konflikte.