Wie Russland doch noch legal von der WM ausgeschlossen werden kann
Dass sich ein Gericht mit Sitz in der Schweiz (Lausanne) wegen der öffentlichen Empörung genötigt sieht, sich in einer Stellungnahme zu erklären, alles sei korrekt gelaufen und man habe sich an die juristischen Vorgaben gehalten ist doch eher ungewöhnlich und passt eher in einen Thriller von John Grisham.
Der Wortlaut der an die Medien adressierten CAS-Erklärung hat es in sich:
Das heisst übersetzt: «Der CAS möchte erneut betonen, dass als unabhängige Institution für Sportschiedsgerichtsbarkeit Entscheidungen auf der Grundlage der rechtlichen Begründetheit eines Rechtsmittels und ausschliesslich auf Basis der von den Parteien vorgebrachten Argumente und Beweismittel getroffen werden.»
Entscheiden denn Gerichte in einem Rechtsstaat nicht auf Grundlage von Rechtsmitteln und auf der Basis der von den Parteien vorgebrachten Argumente und Beweismittel? Der Pfarrer betont ja nach der Predigt auch nicht, er sei Christ, glaube an Gott, halte die Zehn Gebote ein und die Grundlage seiner Predigt seien die Worte aus der Heiligen Schrift.
«Unser Ziel muss es sein, die Turniere wie geplant durchzuführen. Das wäre angesichts der Boykotte bei Zulassung Russlands faktisch aber nicht möglich. Und deswegen wollen wir jetzt tatsächlich auf dem Gesprächswege Möglichkeiten ausloten, wie wir das Turnier dennoch stattfinden lassen können», sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius.
Demnach hatte es in den vergangenen Tagen viele Gespräche gegeben: Mit dem Deutschen Eishockey-Bund, der die WM im kommenden Jahr ausrichten soll, aber auch mit dem frisch gekürten IIHF- und ehemaligen DEB-Präsidenten Franz Reindl und dem Deutschen Olympischen Sportbund. Diese hätten laut Bundesregierung gezeigt, dass die Teilnahme Russlands die WM-Durchführbarkeit «sportlich und wirtschaftlich faktisch unmöglich macht».
Gemeint sind damit diverse Boykott-Androhungen anderer Nationen und die Ankündigung wichtiger WM-Sponsoren, ihr Engagement einzustellen, sollte Russland tatsächlich wieder an der WM teilnehmen. (abu/sda)
Diese «Entschuldigung» ist eigentlich der juristischen Folklore geschuldet. Der Kern der CAS-Stellungnahme ist ein Schlüsselsatz im fünften Absatz. «CAS cannot impose measures that have not been requested by the parties.» («Das CAS kann keine Massnahmen anordnen, die von den Parteien nicht beantragt werden.»)
Man muss das mehrmals lesen, um es fassen zu können: Es handelt sich, wunderbar und klug verklausuliert, um nichts anderes als einen Steilpass zum erneuten Ausschluss der Russen. Der CAS sagt so nämlich indirekt, dass es bei anderen juristischen Argumenten als den im Fall vorgebrachten Sicherheitsfragen Möglichkeiten geben könnte, Russland weiterhin von den IIHF-Turnieren auszuschliessen. Oder noch einfacher erklärt: Es ist eine Aufforderung: Schliesst die Russen weiterhin aus und kommt dann bei einem erneuten Rechtsstreit mit anderen, besseren Argumenten und wir können unter Umständen und vielleicht anders entscheiden.
Kein Schelm, wer fragt, wie gründlich und weitsichtig die tüchtigen IIHF-Rechtsgelehrten in diesem Fall gearbeitet haben. Denn die IIHF-Rechtsabteilung bekommt in der CAS-Stellungnahme auch noch gleich eine schallende Ohrfeige: «The CAS Panel remarked that internal processes within the IIHF had previously raised this concern.» («Das CAS-Schiedsgericht merkt an, dass interne Prozesse innerhalb der IIHF diese Bedenken bereits zuvor aufgeworfen hatten.»)
Im Klartext: Die IIHF-Bürogeneräle ahnten offenbar, dass die ganze Angelegenheit auf einer juristisch wackligen Basis steht – und haben den Kurs nicht geändert. Da bisher das Argument der Sicherheit immer funktioniert hatte, ist die Klage der Russen möglicherweise unterschätzt und eine ewige Weisheit des juristischen Handwerks ignoriert worden: Vor Gericht und auf hoher See sind wir immer in Gottes Hand und niemand weiss nie – wie dieses Beispiel ja zeigt – wie es ausgehen wird. Im Gegensatz zu anderen Sportverbänden schrieb die IIHF bisher ihre politische Neutralität gross und verbannte Russland (und Weissrussland) nicht direkt wegen des Angriffskrieges gegen die Ukraine (also nicht aus politischen Gründen), sondern wegen Sicherheitsbedenken von allen Turnieren aus. Diese Argumentation war bisher juristisch wasserdicht, konnte nun aber nach einer Klage der Russen vor dem CAS nicht mehr standhalten.
Das bedeutet: Wenn die IIHF andere Argumente für den Ausschluss findet als politische und sicherheitstechnische, dann kann der Ausschluss der Russen nach einem neuen CAS-Urteil wieder auf einer soliden juristischen Basis möglich sein. Diese Argumente zu suchen und zu finden ist der Schlüssel zur Lösung. Dann kann Russland doch noch von der U20-WM in Kanada und der WM 2027 in Deutschland ausgeschlossen werden, die Deutschen müssen die WM nicht zurückgeben, es muss kein anderer WM-Organisator gesucht werden und die öffentliche Erregung ebbt nach und nach ab. Das wäre auch ganz im Sinne des CAS.
Denn wenn es keine Neubeurteilung gibt, wenn das CAS-Urteil, die Russen wieder zuzulassen, einfach ignoriert wird, dann steht das CAS als Operetten-Gremium da.
Affaire à suivre.
