Brasiliens Ex-Nationalspieler Robinho droht Haftstrafe wegen Vergewaltigung
Der ehemalige Stürmer von Real Madrid, Manchester City und der AC Milan soll die in Italien gegen ihn verhängte neunjährige Freiheitsstrafe in Brasilien verbüssen, wie der Oberste Gerichtshof des südamerikanischen Landes am Mittwoch urteilte. Der 40-Jährige habe die Haft sofort anzutreten.
Robinhos Anwälte kündigten Medienberichten zufolge an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Ausserdem wollen sie erwirken, dass der frühere Fussballprofi den Ausgang des Verfahrens in Freiheit abwarten kann.
Wegen seiner Beteiligung an einer Gruppenvergewaltigung einer albanischen Frau in einer Diskothek in Mailand war Robinho 2017 in Italien zu einer neunjährigen Haftstrafe verurteilt worden. 2022 wurde das Urteil rechtskräftig. Damals war Robinho allerdings bereits in sein Heimatland zurückgekehrt - und Brasilien liefert seine Staatsbürger grundsätzlich nicht an andere Länder aus.
Die Vereinbarung hat bis zum Entscheid über seine Berufung Gültigkeit. Der Anwalt des einstigen Spielers des FC Barcelona und von Paris Saint-Germain hatte nach Verkündung der Dauer der Haftstrafe umgehend angekündigt, das Urteil anzufechten.
Ein Gericht in Barcelona gestattete dem 40-jährigen Dani Alves am Mittwoch eine «vorläufige Haftentlassung» im Gegenzug für die Zahlung der Kaution, die Abgabe seines spanischen und seines brasilianischen Passes und die Verpflichtung, in Spanien zu bleiben und wöchentlich bei Gericht vorstellig zu werden.
Alves war am 22. Februar für schuldig befunden worden, im vorletzten Jahr eine junge Frau in einer Diskothek in Barcelona vergewaltigt zu haben. Zusätzlich zur Haftstrafe verurteilte das Gericht den ehemaligen brasilianischen Internationalen zu einer Entschädigungszahlung von 150'000 Euro an die Klägerin. Zudem verfügte das Gericht, dass Alves nach Verbüssen seiner Haftstrafe noch weitere fünf Jahre auf Bewährung bleibe.
Daraufhin beantragte die italienische Justiz eine Ratifizierung des Urteils in Brasilien, damit Robinho seine Strafe zumindest in seinem Heimatland absitzen muss. Dem wurde nun stattgegeben. (abu/sda/dpa)
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