Falsch deklarierte Ladungen in Mitholz abgeladen: Transportunternehmer vor Gericht
Im Grundsatz anerkannte er, dass er gewusst habe, dass das Material zum Teil leichte Verunreinigungen haben könnte, dass beispielsweise Betonreste darin sein könnten. Die Verschmutzungskategorien, in die das Material eingeteilt werde, habe er zur Tatzeit 2016/17 im Groben gekannt.
Auf den Steinbruch Mitholz sei er im Zusammenhang mit Materialbeschaffungen in der Vergangenheit gekommen, schilderte der Unternehmer. Im vorliegenden Fall habe sich die Zusammenarbeit mit dem Steinbruch Mitholz gelohnt, weil er seine Lastwagen bei der Hin- und Rückfahrt habe füllen können. Dazu sei die Nähe des Standorts gekommen: «Je näher, je günstiger», sagte der Beschuldigte.
Der Beschuldigte machte mehrfach deutlich, dass er sich nicht vorstellen könne, dass das von ihm in Mitholz deponierte Material grossen Schaden angerichtet haben könnte.
Dass der Steinbruch wegen des von ihm deponierten Materials in das Kataster belasteter Standorte aufgenommen wurde und saniert werden musste, könne er sich schlicht nicht vorstellen, sagte er. (sda)
