Extragebühr für Billigpakete geplant: So reagiert der Konsumentenschutz
Kaum ein Tag vergeht, ohne dass über die zahlreichen Billigpakete aus Asien von Temu oder Shein berichtet wird. Vor allem einheimischen Unternehmen stossen die Billigplattformen aus Asien sauer auf. Hinzu kommt, dass viele der Produkte die Schweizer Anforderungen an Sicherheit und Qualität nicht erfüllen. Ihr grösster Vorteil bleibt jedoch der tiefe Preis.
Der Sache angenommen hat sich nun der Bundesrat. Kurz vor der Sommerpause hat er eine Revision des sogenannten Produktsicherheitsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Die Schweiz soll künftig mehr Geld erhalten, um Waren zu kontrollieren, die in der Schweiz nicht zulässig sind.
Bezahlt werden soll die Gebühr von den Konsumentinnen und Konsumenten. Pro Paket könnten so bis zu fünf Franken an den Bund fliessen. Die Pläne stossen jedoch nicht überall auf Zustimmung. Kritiker befürchten, dass sich insbesondere Menschen mit kleinem Budget dadurch weniger leisten könnten.
Das sagt der Konsumentenschutz
Doch was sagt der Konsumentenschutz? Auf Anfrage von 20 Minuten erklärt dieser, eine solche Gebühr sei «nicht in Ordnung», falls sie lediglich dazu diene, den «Schweiz-Zuschlag» zu schützen. Der Schweiz-Zuschlag ist der Umstand, dass Produkte in der Schweiz teilweise deutlich teurer verkauft werden als in ihren Nachbarländern. Gleichzeitig spricht sich der Konsumentenschutz aber dafür aus, die Produktsicherheit bei importierten Waren zu verbessern.
Der Detailhändler-Verband Swiss Retail Federation vermutet, dass vielen Konsumentinnen und Konsumenten das Bewusstsein dafür fehlt, dass zahlreiche Billigprodukte nicht den Schweizer Standards entsprechen. Schweizer Online-Händler hingegen müssten für jedes Produkt die Sicherheit garantieren, was laut Verband zu zusätzlichen Kosten für hiesige Unternehmen führt.
Die Swiss Retail Federation verweist darauf, dass auch die EU eine ähnliche Gebühr plant. Ohne Schweizer Regelung könnte sich die Schweiz zur «Paket-Einfuhrdrehscheibe für ganz Europa» entwickeln.
Konsumentenschutz und Detailhändlerverband sind aber beide der Meinung, dass Händler in Zukunft verpflichtet sein sollen, eine Ansprechstelle in der Schweiz zu haben.
(kek)
