Nach On-Entscheid: «Auslegung widerspricht der Swissness-Gesetzgebung»
Die Behörden lockern die Zügel: Neu dürfen auch Produkte mit dem Schweizer Kreuz werben, welche im Ausland hergestellt wurden. So will es das zuständige Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Nach der Klage gegen den Gebrauch des Schweizer Kreuzes auf in Vietnam gefertigten On-Turnschuhen hat das Amt eine neue Standortbestimmung vorgenommen und in der Folge die Regeln neu ausgelegt (watson berichtete). Grosszügiger als bis anhin.
Wird das Schweizer Kreuz zwischen zwei Wörtern wie «Swiss» und «Engineering» platziert, liest das Publikum das Ganze als eine einheitliche Aussage, wie es der IGE-Jurist Alexander Pfister gegenüber CH Media formuliert. Folglich werde das Schweizer Kreuz «nicht isoliert als Hinweis auf ein in der Schweiz hergestelltes Produkt» verstanden. Oder anders gesagt: On darf das Schweizer Kreuz für die im Ausland hergestellten Turnschuhe weiter verwenden.
Das überzeugt den SP-Nationalrat David Roth nicht. «Diese Änderung beruht ausschliesslich auf einer Auslegungspräzisierung des IGE, nicht auf einer Anpassung des Gesetzes selbst», sagt der Politiker. Und die neue Auslegung widerspreche «dem Sinn und Zweck» der Swissness-Gesetzgebung, die seit 2017 in Kraft ist und den Missbrauch der Marke «Schweiz» verhindern soll.
Roth will nun dieser Lockerung politisch einen Riegel schieben und hat eine parlamentarische Initiative ausgearbeitet, die er in der nächsten Session einreichen wird. Konkret will Roth das Markenschutzgesetz um einen Artikel ergänzen. Dieser soll sicherstellen, dass das Schweizer Kreuz nur auf Produkten verwendet werden darf, die alle im Gesetz aufgelisteten Bedingungen erfüllen. Die Verwendung des Schweizer Kreuzes in Verbindung mit Angaben über in der Schweiz erbrachte Teilleistungen wie Forschung, Entwicklung, Konstruktion oder Gestaltung wird damit explizit verboten.
Roth will mit seinem Vorstoss nicht die Swissness-Gesetzgebung neu verhandeln, sondern nur mit einer «minimalen, punktuellen Anpassung des Markenschutzgesetzes» klarstellen, dass das Schweizer Kreuz – auch in Kombination mit teilweisen Herkunftshinweisen – nur dann verwendet werden darf, wenn sämtliche gesetzliche Kriterien für die Herkunftsbezeichnung «Schweiz» erfüllt sind.
Der Vorstoss dürfte all jene Unternehmer freuen, die bewusst hierzulande produzieren, um mit dem Schweizer Kreuz werben zu können. Etwa Adrian Steiner, den Chef des Kaffeemaschinen-Produzenten Thermoplan: «Das Kreuz ist ein Versprechen, es ist zu Recht an Hürden gebunden», sagte er diese Woche gegenüber CH Media.
