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Referenzzinssatz für Wohnungsmieten verbleibt bei 1,25 Prozent

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Referenzzinssatz für Wohnungsmieten verbleibt bei 1,25 Prozent – aber wie lange noch?

01.12.2022, 09:0101.12.2022, 13:48
ARCHIV --- ZUM REFERENZZINSSATZ ALS BERECHNUNG DER MIETEN STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILD ZUR VERFUEGUNG --- Miethaus an der Scheuchzerstrasse im Zuercher Kreis 6 am Montag, 12. Dezember 2011. (KEYST ...
Bild: KEYSTONE

Mieterinnen und Mieter in der Schweiz müssen sich auf Mieterhöhungen gefasst machen. Der für die Festlegung der Bestandesmieten mitentscheidende Referenzsatz liegt zwar noch auf rekordtiefem Niveau, doch dürfte sich das im nächsten Jahr ändern.

Noch ist es nicht so weit: Am Donnerstag hat das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) den hypothekarischen Referenzzinssatz für Wohnungsmieten per Anfang Dezember auf 1,25 Prozent belassen. Dort steht er seit März 2020. Bei Einführung im Jahr 2008 hatte der Satz 3,5 Prozent betragen, danach sank er schrittweise.

Erhöhung im 2023

Im kommenden Jahr dürfte das BWO den Referenzzins aber aller Voraussicht nach erstmals in der Geschichte erhöhen, wie Direktor Martin Tschirren vor den Medien erklärte. Zudem könnte ein weiterer Schritt im Jahr 2024 folgen. «Prognosen dazu abzugeben, ist aber äusserst schwierig», schränkte der BWO-Direktor sogleich ein.

Treiber für die zu erwartende Erhöhung sind die im Sommer von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) eingeleitete Zinswende und die damit verbundenen Zinstrends am Hypothekarmarkt. Denn der Referenzsatz orientiert sich am vierteljährlich von der SNB berechneten Durchschnittszins auf inländische Hypothekarforderungen.

Im Gegensatz zu einigen Ökonomen rechnet Tschirren noch nicht anlässlich der nächsten Erhebung im März mit der ersten Erhöhung des Referenzzinses. Damit das BWO diesen auf 1,5 Prozent anhebt, müsste der Durchschnittssatz mindestens auf 1,375 Prozent steigen. Davon ist er mit 1,18 Prozent noch ziemlich weit entfernt.

Steigende Mieten

Doch im Verlauf des nächsten Jahres müssen die Mieterinnen und Mieter mit einer Erhöhung des Referenzsatzes rechnen. Damit würde für viele Vermieter der Weg frei, um die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen anzuheben. Das sei dann möglich, wenn der Mietvertrag auf dem heutigen Referenzzins von 1,25 Prozent beruhe, machte Tschirren klar.

Schätzungen zufolge ist das bei rund der Hälfte der Mietverhältnisse in der Schweiz der Fall. Entweder hatten Vermieter frühere Senkungen des Referenzzinses nicht weitergegeben beziehungsweise Mieter hatten nicht auf günstigere Mieten gepocht.

So oder so dürfte auch das Wohnen zur Miete teurer werden. Unabhängig vom Stand des Referenzsatzes können die Vermieter etwa inflationsbedingte Kostensteigerungen auf die Miete überwälzen. Bei einer Inflation in der Schweiz von 3 Prozent mache dies eine Mietzinssteigerung von bis zu 1,2 Prozent aus, rechnete Tschirren vor.

Darüber hinaus führen steigende Energiekosten zu höheren Nebenkostenrechnungen für die Mieter. Und zugleich ist am Schweizer Wohnungsmarkt angesichts der inflationären Tendenzen und dem nach wie vor knappen Wohnungsangebot ein Anstieg der Angebotsmieten zu beobachten.

Trotz der jüngst gestiegenen Zinsen gebe es noch immer viele günstige Wohnungen, betont der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) in einem Communiqué. Die Durchschnittsmiete betrage gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) 1362 Franken. Damit würden seit über 20 Jahren im Durchschnitt rund 16 bis 20 Prozent des Einkommens für die Miete aufgewendet, so der HEV.

(aeg/sda/awp)

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