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Trump-Zölle rechtswidrig: Was das für die Schweiz bedeutet

US-Gericht nimmt Trump den Zollhammer weg – was das für die Schweiz bedeutet

Der amerikanische Präsident hat mit der Verhängung von Strafzöllen seine Befugnisse überschritten. Dies entschied ein spezialisiertes Bundesgericht am Mittwoch. Der Entscheid hat auch für die Schweiz Folgen.
29.05.2025, 06:3529.05.2025, 07:49
Renzo Ruf, Washington / ch media

VOS Selections ist ein New Yorker Familienunternehmen, seit 1987 spezialisiert auf den Import von seltenen Weinen und Spirituosen aus Ländern wie Österreich, Italien oder Ungarn. Nun kommt eine weitere Spezialität hinzu: VOS Selections kann sich rühmen, den amerikanischen Präsidenten zumindest vorläufig in die Knie gezwungen zu haben.

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Donald Trump muss einen Rückschlag aus den eigenen Reihen in seinem Zollkrieg hinnehmen.Bild: keystone

Der Betrieb gewann am Mittwoch nämlich (zusammen mit vier weiteren Kleinunternehmen und einer Reihe von Bundesstaaten) einen Rechtsstreit vor dem Court of International Trade in New York.

Das Gericht, innerhalb der amerikanischen Justiz zuständig für komplexe Handelsfragen, befand: Die Strafzölle, die Donald Trump in den vergangenen Monaten auf fast allen ausländischen Importen verhängte, die seien null und nichtig. Der amerikanische Präsident verfüge nicht über die Befugnis, solche drastischen Massnahmen zu verhängen. Für Zölle sei gemäss der amerikanischen Verfassung das Parlament zuständig, heisst es im 49 Seiten zählenden Urteil.

Der entsprechende Richterspruch fiel einstimmig, obwohl die drei zuständigen Bundesrichter ideologisch ein recht breites Spektrum abdecken. Das Urteil gilt nicht nur für die Kläger, sondern für alle Importe in die USA.

Das Gericht in New York gab der Bundesregierung zehn Tage Zeit, um die entsprechenden Verordnungen zu erlassen und die Strafzölle rückgängig zu machen. Das Weisse Haus wiederum kündigte umgehend an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Und ein Sprecher von Trump beklagte sich bitterlich darüber, dass die Judikative dem Präsidenten schon wieder Steine in den Weg legte. Der Präsident meldete sich vorerst nicht selbst zu Wort, sondern veröffentlichte am Abend auf seinem Onlinedienst eine Stellungnahme mit der Aussage: «Präsident Trump hatte in allem recht.»

Mehr Zeit für die Verhandlungen der Schweiz?

Das Urteil des Handelsgerichts hat nicht nur Folgen für amerikanische Importeure, sondern auch für ausländische Exporteure. So können Schweizer Betriebe ihre Güter nun wieder ohne 10-Prozent-Aufschlag in die USA liefern, wobei noch offen ist, ab welchem Stichtag. (Die Umsetzung des Urteils könnte in den nächsten Tagen auf Eis gelegt werden, wenn die Berufungsinstanz dies als notwendig erachten würde.)

Auch steht dem Bundesrat nun wieder mehr Zeit zur Verfügung, mit der Regierung Trump über einen möglichen Handelsdeal zu sprechen. Das entsprechende Verhandlungsmandat wurde erst am Mittwoch, wenige Stunden vor der Urteilsverkündung in New York, in Bern vorgelegt. Die Drohung des Präsidenten, dass er im Juli die Strafzölle eigenmächtig wieder auf 31 Prozent erhöhen werde, die hat nach dem Urteil des Court of International Trade viel an Wert verloren.

Trump besitzt selbstverständlich noch andere Druckmittel. So könnte er versuchen, Länder wie die Schweiz gefügig zu machen, in dem er deren Hauptexportartikel auf dem Verordnungsweg künstlich verteuert – bei der Schweiz wären das wohl Arzneimittel.

Andererseits lässt das Urteil des Handelsgerichts in New York eigentlich wenig Spielraum. Die Richter sagten nämlich nicht nur, der Präsident könne sich nicht über die Verfassung hinwegsetzen. Sie urteilten auch, dass ein Loch in der Handelsbilanz der USA, und sei es noch so gross, nicht als nationaler Notfall eingestuft werden könne, so wie dies Trump getan hat. Damit fällt eigentlich das ganze rechtliche Gebäude zusammen, dass der Präsident seit Amtsantritt aufgebaut hat – selbst die Vergeltungszölle gegen China, Mexiko und Kanada, die angeblich zu wenig energisch gegen den Drogenschmuggel vorgingen, wurden am Mittwoch kassiert.

Trump zählt nun wohl auf den Supreme Court, der in letzter Instanz über den Streit richten könnte. Das Verfassungsgericht hat sich in jüngster Zeit tolerant gegenüber dem Machthunger des Staatschefs gezeigt. (bzbasel.ch)

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