Es ist ein Novum im Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb: Erstmals hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) Vertreter einer Firma aus dem Ausland zu einer Aussprache vorgeladen. Konkret geht es um den chinesischen Online-Giganten Temu. Dessen Vertreter aus Irland, wo die Plattform ihren Sitz hat, mussten Anfang September in den Büros des Seco im Berner Weissenbühl-Quartier antraben, wie eine Sprecherin auf Anfrage bestätigt.
«Im Gespräch hat das Seco die Vorgaben des Lauterkeitsrechts dargelegt», führt die Sprecherin weiter aus. Man erhoffe sich insbesondere, «dass auf der Onlineplattform Temu bei Rabattangeboten auf tatsächlich gehandhabte Referenzpreise Bezug genommen wird». Es sind solche mutmasslichen Fake-Rabatte, Angebote unter dem Einstandspreis und irreführenden Behauptungen wie «nur noch 5 Stück übrig!», die Schweizer Händler monieren.
Verschiedene Verbände hatten deshalb in den letzten Monaten Klage gegen die Plattform eingereicht. Dies ist in der Schweiz auf Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb möglich. Zuständig ist das Seco.
Dagmar Jenni vom Verband Swiss Retail Federation begründete ihre Klage folgendermassen: «Es kann nicht sein, dass die Schweiz zusieht, wie solche Plattformen sich sozusagen im rechtsfreien Raum breitmachen, ohne sich an lokale Regeln zu halten.» Ein solches Signal sei verheerend und ein absolut falsches Zeichen an die übrigen Wettbewerber.
Bis das Seco feststellen kann, ob Temu tatsächlich das geltende Recht verletzt, wird es noch einige Zeit dauern. Die Vorladung an die Temu-Vertreter war erst der Anfang. «Wir warten zurzeit auf die Rückmeldung der Vertreter, welche bei ihrer Hierarchie in China Instruktionen erhalten und wieder auf uns zukommen werden.» Derweil haben die Beamten das Temu-Angebot genau geprüft und etwa Print-Screens erstellt und analysiert.
Der Bund steht bei der Klage der Detailhändler vor einer grossen Herausforderung. Denn theoretisch verfügt er über die Kompetenz, bei unlauterem Wettbewerb vor einem kantonalen Gericht Zivilklage einzureichen. Ebenso besteht die Möglichkeit, einen Strafantrag bei einer Staatsanwaltschaft zu hinterlegen.
Da Temu in der Schweiz keinen offiziellen Ableger hat, ist aber unklar, wo das Seco die rechtlichen Schritte einleiten müsste. In Basel, wo Temu eine Inkassogesellschaft namens Whaleco Switzerland AG gegründet hat? Oder muss das Seco gar international aktiv werden und in Dublin gegen Temu vorgehen, wohin der Mutterkonzern PDD Holdings kürzlich seinen Hauptsitz verschoben hat?
Dass Temu nun eine Delegation nach Bern geschickt hat, zeigt: Die Vorwürfe und die dadurch befeuerten Negativschlagzeilen lassen den Milliardenkonzern nicht kalt. Er muss sich nun definitiv mit der Kritik aus der Schweiz befassen.
Noch im Juli hatte Temu versucht, die Klage der Swiss Retail Federation aus der Welt zu schaffen. Ein Anwalt von Temu hatte den Verband kontaktiert, um eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu diskutieren. Mit einer solchen Abmachung hätte sich Temu hierzulande verpflichtet, sich an bestimmte Schweizer Regeln zu halten. Bei einer Verletzung drohen Strafzahlungen. Der Verband lehnte dieses in der Schweiz unübliche Angebot aber ab.
Dass ausländische Plattformen teilweise im rechtsfreien Raum operieren, hat mittlerweile die Politik aufgeschreckt. Konsumentenschützerin und Nationalrätin Sophie Michaud Gigon (Grüne) möchte Temu und Co. per Motion verpflichten, hierzulande eine Rechtsvertretung einzurichten.
Kürzlich hat der Bundesrat seine Antwort dazu veröffentlicht. Die Regierung verweist auf das Datenschutzgesetz, das ausländische Firmen verpflichtet, in der Schweiz eine Anlaufstelle zu betreiben. Zudem arbeite Albert Röstis Departement an einer Regulierung grosser Kommunikationsplattformen wie Meta, die bald ebenfalls eine Vertretung in der Schweiz vorweisen müssten.
Bezüglich Onlinehändler gibt der Bundesrat aber zu bedenken: «Es bleibt ungewiss, ob aufgrund der Einführung der Pflicht, einen Rechtsvertreter in der Schweiz zu bestimmen, Ansprüche oder Aufforderungen in der Praxis durchsetzbar wären.» Es brauche nun «eine vertiefte Analyse». Die Regierung behält sich vor, die Motion bei einer Annahme im Nationalrat in einen Prüfauftrag umzuwandeln.
Es ist wohl nicht das letzte Mal, dass die Schweizer Behörden Temu-Vertreter aus Irland vorladen werden. (bzbasel.ch)
Das ist seit Jahrzehnten im Shopping TV gangundgäbe und das Seco schaut seit Jahrzehnten zu und hat nichts unternommen.
- die Menschen durch Temu(-Schrott) vergiftet werden
- unsere Wirtschaft zerstört wird durch diese Konkurrenz
- die Plastik und Abfallflut wächst durch unnötigen Konsum
- Die Wegwerfgesellschaft ihren lauf nimmt
Dass Temu hier Spiele treibt um all dies zu schaffen wissen wir. Wir müssen etwas dagegen tun, sonst steigen bald auch die Gesundheuts und Verwaltungskosten (Post, Recycling, Kehricht) nur wegen diesem Irren Billig-Versand.