Der chinesische Onlineshop Temu ist innert kürzester Zeit zum Schrecken des Detailhandels aufgestiegen. Im vergangenen Jahr kam er praktisch aus dem Nichts auf 300 Millionen Franken Umsatz in der Schweiz. Die Preise sind oft unschlagbar günstig. Wer Temu besucht, wird mit Gratisversand, «Blitzangeboten» mit hohen Rabatten oder der Möglichkeit der kostenlosen Rücksendung umworben.
Temu ist der jüngste und am schnellsten wachsende Onlineshop, der aus China direkt an Privathaushalte in der Schweiz liefert. Dieses Geschäftsmodell wird zum immer grösseren Problem für hiesige Händler, die mit den Preisen nicht mithalten können. Die drei grössten chinesischen Händler - Temu, der auf Kleider spezialisierte Shein sowie Aliexpress - setzten vergangenes Jahr zusammen schon fast eine Milliarde Franken pro Jahr in der Schweiz um und dürften hiesigen Onlinehändlern ein Mehrfaches davon an Umsatz abzwacken. Temu ist insofern speziell, als der Shop die Bedürfnisse der hiesigen Kundschaft besonders ernst nimmt und etwa die Bezahlung mit der nur in der Schweiz nutzbaren Bezahl-App Twint ermöglicht.
Die Konkurrenz ist alarmiert. Und sie handelt. So hat sich Temu bereits eine Klage von Schweizer Händlern eingehandelt, über welche das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) brütet. Der Branchenverband Swiss Retail Federation glaubt, dass Temu gegen mehrere Gesetze verstösst, etwa weil viele Produkte hiesige Sicherheitsvorschriften nicht erfüllten oder weil Temu irreführende Behauptungen wie «fast ausverkauft» aufstelle. Doch Temu hat im Kampf der Onlineshops noch einen weiteren Vorteil, wie sich nun zeigt: Der Händler führt wohl deutlich weniger Mehrwertsteuer (MWST) ab, als es seine Umsätze vermuten liessen.
Aufgefallen ist dies Leser Peter P.*, der Ware im Wert von über 100 Franken bei Temu bestellte. Auch auf mehrfache Nachfrage konnte der Shop ihm keine Quittung ausstellen, auf welcher der MWST-Betrag einzeln aufgeführt war. Sein Verdacht: Temu drückt sich vor der Steuer - und die Behörden schauen zu.
Die Indizien sprechen zunächst für diese These: Alle Firmen, die Mehrwertsteuern abliefern, sind eigentlich im UID-Register mit ihrer Identifikationsnummer aufgeführt. Weder Temu noch die Muttergesellschaft PDD sind dort zu finden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) darf keine Auskünfte zu einzelnen Unternehmen erteilen, bestätigt aber: Wer Mehrwertsteuern abliefert, müsste im Register eingetragen sein.
P. meldete sich bei der Wettbewerbskommission (Weko), die ihn an die Steuerverwaltung verwies. Von dort erhielt er gemäss eigenen Aussagen keine zufriedenstellende Antwort. Dass Temu keine Mehrwertsteuern abliefere und die Behörden untätig blieben, das sei «deprimierend», findet er.
Bei einem geschätzten Umsatz von 300 Millionen Franken sollten dem Staat aus dem Temu-Geschäft eigentlich rund 24 Millionen Mehrwertsteuer-Franken zufliessen. Tun sie aber wohl nicht. Die Gründe sind kompliziert.
Temu verschickt viele Pakete mit geringem Warenwert. Bei solchen Kleinsendungen verzichtet das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit auf die Erhebung der Mehrwertsteuer. Betroffen von dieser Regelung sind Pakete mit einem Warenwert von bis zu 62 Franken beim MWST-Normalsatz von 8,1 Prozent. Bei diesen würde der Steuerbetrag weniger als 5 Franken betragen. Der Zoll verzichtet wegen der unverhältnismässigen Verwaltungskosten darauf, solche Kleinbeträge einzuziehen.
Diese Regel gilt auch, wenn eine teurere Bestellung auf mehrere Pakete aufgeteilt wird. Veranlagt werden die einzelnen Pakete, nicht einzelne Bestellungen im Onlineshop. Auch die Bestellung von P. wurde in mehreren Sendungen ausgeliefert.
Bei Sendungen, die teurer sind, dürfte alles gesetzeskonform verlaufen: Temu meldet alle Sendungen gemäss eigenen Angaben beim Zoll an und bezahlt diesem die geforderte Steuer. Der Zoll überweise diese der Steuerverwaltung. Rechtlich gesehen fungierten die Kunden als Importeur. Temu muss in diesem Fall nicht zwingend im UID-Register zu finden sein.
Ein grosser Teil der Pakete von Temu dürfte aber weniger als 62 Franken wert sein und deshalb von der Regel für Kleinsendungen profitieren. Eigentlich hat der Gesetzgeber vorgesorgt. Seit 2019 sind alle Onlineshops mehrwertsteuerpflichtig, die im eigenen Namen Waren im Wert von mehr als 100'000 Franken pro Jahr in die Schweiz versenden. Auch solche, die ausschliesslich Kleinsendungen verschicken. Diese Umsatzgrenze hat Temu längst erreicht. Solche Firmen wären im UID-Register zu finden.
Temu profitiert allerdings von einer Regulierungslücke, die mit der Geschäftsform zusammenhängt. Temu fungiert - ähnlich wie in Teilen etwa die Onlineshops von Galaxus oder Amazon - als Plattform. Chinesische Händler nutzen den Onlineshop von Temu, um ihre Ware direkt an europäische Kundschaft zu verkaufen. Diese Händler gelten als Verkäufer, nicht Temu, das die Verkäufer und Käufer lediglich auf dem virtuellen Marktplatz zusammenbringt.
Plattformbetreiber schulden keine Mehrwertsteuer. Diese müssten - wenn schon - die einzelnen Verkäufer entrichten. Ein stichprobenartiger Blick ins UID-Register zeigt: Die meisten der auf Temu vertretenen Händler zahlen wohl keine MWST. Diese bei ihnen einzufordern, dürfte aber so gut wie unmöglich sein - schliesslich haben sie in den seltensten Fällen eine Niederlassung in der Schweiz.
Die gute Nachricht für die Staatskasse ist: Das Problem wurde erkannt. Im Jahr 2023 hat das Parlament das Mehrwertsteuergesetz geändert. Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 tritt die sogenannte Plattformbesteuerung in Kraft. Die Rechtslage für die Online-Plattformen wie Temu ändert sich. Auch wenn sie nur Käufer und Verkäufer zusammenbringen, gelten sie ab dann als Leistungserbringer und werden verpflichtet, die MWST abzuliefern. In der Europäischen Union ist eine solche Regel bereits in Kraft.
Temu teilt auf Anfrage mit, dass man sich an diese Regel halten werde. Zu diesem Zweck hätten die Betreiber Anfang Jahr ein Unternehmen in der Schweiz gegründet und eine Mehrwertsteuernummer registriert. Dabei handelt es sich um die Firma Whaleco Switzerland AG in Basel.
Die Schweizer Onlineshops müssen zwar weiterhin mit der Billig-Konkurrenz aus China leben, schliesslich werden deren Produkte in den meisten Fällen auch dann noch unschlagbar günstig sein, wenn in jedem Fall 8,1 Prozent MWST fällig werden. Immerhin der Staat aber kann ab nächstem Jahr stärker vom Boom der China-Shops profitieren - und sich auf zusätzliche Millionen freuen. (aargauerzeitung.ch)