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Neue Regeln für Homeoffice: Das sagt die Expertin

Homeoffice hat in der Schweiz durch die Corona-Pandemie stark zugenommen.
Homeoffice hat in der Schweiz durch die Corona-Pandemie stark zugenommen.Bild: Maskot

Homeoffice-Regeln: «Habe von keinem Arbeitnehmenden gehört, der sich eingeschränkt fühlt»

FDP-Ständerat Thierry Burkart findet: Im Homeoffice sollen weniger starre Regeln gelten. Linke und Gewerkschaften sehen darin einen Angriff auf den Schutz von Arbeitnehmenden. Zu Recht? Eine Homeoffice-Expertin ordnet ein.
15.10.2026, 04:4715.10.2026, 07:48

Die Kinder um 7 Uhr in die Krippe bringen, sich um 8 Uhr zuhause an den Schreibtisch setzen, bis 18 Uhr arbeiten, die Kinder wieder von der Krippe holen, Znacht machen, die Kleinen ins Bett bringen und danach nochmals schnell zwei, drei dringende Mails abarbeiten – dieser Alltag sei in der Schweiz bereits Realität. Das glaubte FDP-Ständerat Thierry Burkart schon 2016, als er die parlamentarische Initiative «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice» einreichte.

Seither ist viel passiert. Durch die Corona-Pandemie hat Homeoffice in der Schweiz stark zugenommen. Und Burkarts Initiative hat im Parlament mehrere Stufen durchlaufen. Der letzte Stand: Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) will, dass für Personen, die im Homeoffice arbeiten, nicht mehr elf sondern nur noch neun Stunden Mindestruhezeiten gelten sollen. Und: dass ihre tägliche Arbeitszeit sich nicht mehr nur auf eine Zeitspanne von 14 Stunden erstrecken darf, sondern auf 17 Stunden.

Den Vorschlag des Nationalrats, dafür ein Recht auf Nichterreichbarkeit für alle ins Gesetz zu schreiben, lehnte die WAK-S jedoch ab.

Unter diesen Änderungen verstehen die Bürgerlichen eine Flexibilisierung und Modernisierung des Arbeitsgesetzes. Linke und die Gewerkschaften sehen darin indes einen «Frontalangriff auf die Arbeitsbedingungen von Millionen Beschäftigten». Ein Fünkchen Wahrheit liegt in beiden Perspektiven.

Schweiz liebt Homeoffice

Jana Z'Rotz forscht am Kompetenzzentrum Regionalökonomie der Hochschule Luzern zur sogenannten Telearbeit. Sie kann Thierry Burkart in zwei Punkten Recht geben. Erstens: Ja, Homeoffice ist in der Schweiz beliebt. «Heute arbeiten rund 37 Prozent der Schweizer Erwerbsbevölkerung zumindest gelegentlich von zuhause aus», sagt Z'Rotz.

Zweitens: Es gibt sehr viele verschiedene Gründe, weshalb Arbeitnehmende Fan vom Homeoffice sind. Manche schätzten es, dass lange Pendelzeiten wegfielen, andere könnten sich zuhause besser konzentrieren. Wieder andere könnten mehr Zeit mit der Familie verbringen, etwa am Mittagstisch. «Grundsätzlich ist es die Flexibilität, die das Homeoffice bietet, die attraktiv ist. Man kann seinen Alltag freier gestalten, als wenn man ins Büro geht», sagt Z'Rotz.

Jana Z'Rotz, Senior Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Kompetenzzentrum Regionalökonomie der Hochschule Luzern, Expertin für Telearbeit, neue Arbeitsformen und deren Auswirkungen auf Alltag, Mobi ...
Jana Z'Rotz, Senior Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Kompetenzzentrum Regionalökonomie, forscht an der Hochschule Luzern zu Telearbeit, neue Arbeitsformen und deren Auswirkungen auf Alltag, Mobilität und Wohlbefinden.Bild: zvg

Aus genau diesen Gründen findet Thierry Burkart, müsse Homeoffice noch flexibler möglich gemacht werden. Dass Arbeitnehmende beispielsweise um 21 Uhr noch schnell eine dringende Mail beantworteten, entspreche schon heute der Realität. Aktuell mache man sich dadurch aber strafbar. «Mit der Initiative wollen wir das Recht der Realität anpassen», sagt Burkart.

Bürgerliches Scheinproblem?

Auch Daniel Kopp, Zentralsekretär für Ökonomie des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB), sagt: «Es ist heute schon der Fall, dass Arbeitnehmende in der Schweiz in ihrer Freizeit arbeiten.» Darin sieht er jedoch nicht ein Argument für eine Anpassung des Arbeitsrechts, sondern dagegen. Denn: «Ich habe noch von keinem Arbeitnehmenden gehört, der sich durch das aktuelle Gesetz im Homeoffice zu stark eingeschränkt fühlt. Die Bürgerlichen möchten ein Scheinproblem lösen.»

Daniel Kopp, Zentralsekretär für Ökonomie und Beschäftigungspolitik beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB).
Daniel Kopp, Zentralsekretär für Ökonomie und Beschäftigungspolitik beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB).Bild: zvg

Der Vorschlag Burkarts und des Ständerats würde einzig den Arbeitgebern gefallen, weil sie so noch mehr Druck auf Arbeitnehmende ausüben könnten, ständig erreichbar zu sein. «Das Arbeitsgesetz ist dafür da, die Arbeitnehmenden zu schützen», hält Kopp fest. Der Vorschlag von Burkart reduziere diesen Schutz jedoch.

Burkart entgegnet darauf: «Es handelt sich nicht um eine neue Verpflichtung, sondern um ein neues Recht. Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeit freier gestalten, wenn sie das möchten. Aber sie müssen nicht.» Zudem sei vorgesehen, im Arbeitsrecht zu regeln, dass Arbeitnehmende das Recht haben, während der Freizeit oder der Ferien nicht erreichbar zu sein.

Thierry Burkart, FDP-AG, spricht zur Kleinen Kammer, an der Sommersession der Eidgenoessischen Raete, am Mittwoch, 3. Juni 2026 im Staenderat in Bern. (KEYSTONE/Alessandro della Valle)
FDP-Ständerat Thierry Burkart hat 2016 die Änderungen im Arbeitsgesetz angestossen und ist Teil der Ständerätlichen Wirtschaftskommission WAK-S.Bild: keystone

Doch selbst die Expertin Jana Z'Rotz sieht eine Ausweitung der erlaubten Arbeitszeiten kritisch: «Ob jemand wirklich freiwillig spät abends arbeitet oder er dies auf Druck oder durch implizite Erwartungen des Arbeitgebers macht, ist sehr schwierig abzugrenzen.»

Z'Rotz verweist auf Studien, in denen man Arbeitgeber dazu befragt hat, welche Vorteile sie im Homeoffice für sich selbst sehen. «Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass es für Arbeitgeber durchaus praktisch ist, wenn ihre Mitarbeiter jederzeit von überall arbeiten können.» Sie hätten beispielsweise genannt, dass Mitarbeiter zuhause trotzdem arbeiten könnten, wenn ihr Kind krank sei. Oder dass ihre Mitarbeitenden bei einer Erkältung ins Homeoffice wechselten, um niemanden anzustecken, und dann arbeiteten.

Natürlich bestehe schon heute das Risiko, dass Arbeitnehmende zu unüblichen Stunden zuhause weiterarbeiteten, weil sie vom Arbeitgeber Druck verspürten, erreichbar sein zu müssen. «Wenn ich eine gesetzliche Regelung habe, die meine Ruhezeiten klar definiert, kann ich mich als Arbeitnehmende aber wenigstens darauf stützen», sagt Z’Rotz.

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