Moderator Jonas Projer habe «unausgewogen», «frech» und «arrogant» durch die Sendung geführt. Die SRG führe derweil eine eigentliche Kampagne gegen die No-Billag-Initiative. Mit diesen und weiteren Reklamationen deckten unzufriedene Zuschauer die Ombudsstelle nach der Abstimmungs-«Arena» vom 2. Februar ein. Insgesamt 28 Beschwerden gingen innert weniger Tage ein. Manche davon forderten gar eine Absetzung Projers.
Nun hat Ombudsmann Roger Blum seine Antwort veröffentlicht. Er hält fest, in der Sendung seien gleich viele Befürworter wie Gegner anwesend gewesen, auch seien beide Seiten auf dieselbe Redezeit gekommen. Konkret konnten die Befürworter ihre Argumentation während 22 Minuten und acht Sekunden ausbreiten, die Gegner während 22 Minuten und sieben Sekunden.
Zutreffend ist laut dem Ombudsmann der Vorwurf, dass Projer die Befürworter häufiger unterbrochen habe als die Gegner. Bei Initiant Olivier Kessler und seinen Mitstreitern ging der Moderator insgesamt 24 Mal dazwischen, bei den Gegnern nur 11 Mal. «Dies ist ein Missverhältnis», schreibt Blum. Allerdings gehöre es zu den Aufgaben des Moderators, «ausschweifende Redner zu stoppen».
Insgesamt habe Projer die Diskussion «souverän» geleitet. «Sie ist nie ausgeufert, man blieb sachlich», schreibt Blum. Von einer Manipulation des Publikums, wie sie ebenfalls angeprangert wurde, könne keine Rede sein.
Zahlreiche Kritiker stellten sich auf den Standpunkt, dass die Sendung besser von einem neutralen externen Moderator geführt worden wäre. Der Ombudsmann zweifelt allerdings daran, ob das Sinn gemacht hätte. Eine Moderatorin aus Deutschland wie Anne Will oder Sandra Maischberger hätte zwar das nötige Format, hätte sich aber zunächst ins Thema einarbeiten müssen, so Blum. Zudem wären wohl auch sie voreingenommen, weil sie hinter dem Prinzip des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Fernsehens stehen.
Den Schweizer Printjournalisten gehe die nötige Fernseherfahrung ab, zudem seien viele von ihnen ebenfalls Gegner der No-Billag-Initiative. Auch die Moderatoren von privaten Radio- und Fernsehsendern in der Schweiz wären laut Blum befangen, weil ihre Sender entweder selber Gebühren beziehen oder zumindest zu einer Senderfamilie gehören, auf die das zutrifft. «Man muss sich also von der Idee verabschieden, dass man einen externen Moderator einfliegen könnte», bilanziert der Ombudsmann.
Grundsätzlich kommt Blum zum Schluss, dass das SRF in seiner Berichterstattung keine Kampagne gegen die Initiative führe, sondern «intensiv und nach journalistischen Kriterien» berichte. Möglich sei, dass teilweise ein «etwas einseitiges Bild» entstehe, weil viele Organisationen die No-Billag-Initiative ablehnen und dies beispielsweise an Medienauftritten verkünden. Wenn die Medien darüber berichteten, seien sie allerdings nur die Überbringer der Nachrichten und nicht die Verursacher des Bildes.
Auch auf die Rolle von No-Billag-Initiant Olivier Kessler geht der Ombudsmann ein. So beanstandeten Kritiker, dass es falsch gewesen sei, ihm im Rahmen der Abstimmungsarena eine Bühne zu geben. Dies weist Blum zurück: Kessler habe mit seinen Mitstreitern eine Volksinitiative auf die Beine gestellt, das sei eine «beachtliche Leistung». «Wer Volksrechte wahrnimmt, hat daher einen legitimen Anspruch, in den Medien aufzutreten – auch und gerade in der ‹Arena›.»
In einem anderen Punkt bekommt Kessler hingegen sein Fett weg. Anlass ist die eigentlich technische Diskussion darüber, was bei einer Annahme von No Billag mit dem Artikel 93 in der Bundesverfassung passiert. Darüber hatten Kessler und Projer in zwei «Arena»-Sendungen gestritten. Konkret geht es um die Bestimmungen in der Verfassung, wonach Radio und Fernsehen den Auftrag haben,
Kessler stellte sich in der ersten No-Billag-«Arena» auf den Standpunkt, der fragliche Teil des Verfassungsartikels werde bei einer Annahme der Initiative nicht gestrichen. In der Arena vom 2. Februar bestritt er dies: «Ich habe nie gesagt, er werde nicht gestrichen». Für Ombudsmann Blum steht daher fest: «Olivier Kessler hat in der «Arena» vom 2. Februar 2018 gelogen.»
(jbu)