Im Kanton Bern zeichnet sich ein klares Ja zur Einführung der dringlichen Gesetzgebung ab. Das geht aus den ersten veröffentlichten Abstimmungsresultaten hervor. Ausgezählt waren am frühen Nachmittag die Verwaltungskreise Thun, Obersimmental-Saanen und Frutigen-Niedersimmental. Alle nahmen die Vorlage klar an. Zusammengerechnet lag die Zustimmung bei 71,2 Prozent.
Heute tritt ein Gesetz erst dann in Kraft, wenn kein Referendum zustande kommt oder wenn es in einer Volksabstimmung angenommen wird. Doch manche Gesetze duldeten keinen Aufschub, machten Regierung und Parlament geltend. Das habe sich während der Corona-Pandemie gezeigt. Neu treten Gesetze sofort in Kraft, wenn sie das Kantonsparlament mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet hat. Innert sechs Monaten muss dann eine Volksabstimmung folgen. Sagt der Souverän Nein, wird das Gesetz sofort aufgehoben.
Darum geht's: Der Kanton Bern will die Möglichkeit schaffen, dass in Zukunft dringliche Gesetzgebungen verabschiedet werden können. Im Notfall könnte das Parlament so mit einer Zwei-Drittels-Mehrheit Gesetze direkt beschliessen. Viele Kantone verfügen bereits über dieses Instrument und die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie wichtig dieses sei. Sowohl der Grosse Rat als auch der Regierungsrat empfehlen die Verfassungsänderung zur Annahme.