Darf mich mein Arbeitgeber in den Ferien anrufen?
Auch wer sich in den guten alten Zeiten aus dem Büro und in die Ferien verabschiedet hat, tat das nicht immer spurlos. Vielmehr wollte der eine oder andere Chef genau wissen, wo die Reise hingeht und wo er seinen Mitarbeiter erreichen kann. Zwar nur für den Notfall, wann allerdings ein solcher eintrat, lag im Ermessen des Chefs. Die ganze Sache war aber etwas komplizierter als heute, musste doch der Chef beispielsweise im Hotel anrufen, eine Nachricht hinterlassen und dann darauf warten, dass sich der Mitarbeiter meldet.
Diensthandy stört Erholung
Das Leben, zumindest jenes des Chefs, hat sich spätestens um die Jahrtausendwende vereinfacht. Mit dem Siegeszug des Handys bist du als Arbeitnehmer plötzlich bequem jederzeit, überall und direkt erreichbar, ohne dass der Chef umständlich auf deinen Rückruf warten muss.
Nur hat der Siegeszug des Handys das Arbeitsrecht nicht verändert. Wie früher sollen auch heute Ferien der Erholung dienen. Das OR hält unmissverständlich fest, dass «wenigstens zwei Ferienwochen» zusammenhängen müssen. Gemeint sind damit Ferien und nicht ein Dauerpikett. Denn die meisten Menschen dürften sich kaum gut erholen können, wenn sie jederzeit mit einem Anruf vom Chef rechnen müssen. Und genau deswegen darfst du dein Handy, unabhängig ob es ein Privat- oder ein Geschäftshandy ist, in den Ferien in aller Regel ins Leere klingeln lassen oder es gleich ganz abstellen. Ebenso darfst du die Abwesenheitsnotiz aktivieren und die Mails während der Ferien Mails sein lassen.
Polizistin hat kein Recht auf Nichterreichbarkeit
Soweit die Theorie, auf Basis welcher eine Genfer Polizistin bis vor Bundesgericht ein «Droit à la déconnexion», also frei übersetzt ein «Recht auf Nichterreichbarkeit», forderte. Die Polizistin nahm, zwar nicht während ihrer Ferien, aber während des mehrtägigen Überstundenabbaus, eine via Diensthandy mitgeteilte Dienstplanänderung nicht zur Kenntnis. Nachdem sie den Dienst an der WTO-Konferenz gleichwohl geleistet hatte, forderte sie auf Basis der kantonalen Polizeigesetzgebung eine Überstundenentschädigung, da sie die Änderung nicht in ihrer Freizeit habe zur Kenntnis nehmen müssen und ihr die Polizei damit die Änderung zu spät mitgeteilt habe.
Das Bundesgericht lehnte ihre Forderung ab. Denn das Genfer Polizeigesetz erlaube es der zuständigen Behörde, das Polizeipersonal auch aufzubieten, wenn es nicht im Dienst sind. Vor diesem Hintergrund sei es nicht unverhältnismässig, zu verlangen, dass die Polizistin ihr Diensthandy auch während der Freizeit einmal am Tag auf Dienstplanänderungen zu kontrollieren habe, zumal sie dafür nicht an den Arbeitsort fahren müsse.
Anruf in den Ferien kann teuer werden
Bist du aber weder Polizistin noch sonstwie aufgrund eines Gesetzes an Spezialvorschriften gebunden noch die objektiv einzige Person, die ein dringendes Problem lösen kann, darf dein Chef nicht auf deiner Erreichbarkeit während der Ferien beharren. Tut er dies dennoch, verletzt er seine Fürsorgepflicht. Und missachtet das Verbot, dich als seinen Angestellten systematisch zu überwachen und zu kontrollieren.
Tauchst du also während deiner Ferien ab, musst du kein schlechtes Gewissen haben. Die Chance, dass ein «dringender Anruf» nur deswegen dringend ist, weil dein Chef schlecht organisiert ist, ist ziemlich hoch. Allerdings gibt es kaum eine Regel ohne Ausnahme: Ist etwas objektiv dringend, darf der Chef dich anrufen. Und je höher du selbst auf der Karriereleiter stehst, desto eher ist ein solcher Anruf «dringend» und zulässig.
Hast du gleichwohl ein schlechtes Gewissen, nimmst den Anruf entgegen und kassierst einen Auftrag, muss der Chef allenfalls umplanen. Denn wenn der Ferienunterbruch eine gewisse Intensität annimmt, gilt der entsprechende Ferientag als nicht bezogen und du darfst ihn später nachholen. Dies gilt grundsätzlich auch für Kaderpersonen.
Interessant übrigens: Gut drei Monate, nachdem die Polizistin vor Bundesgericht unterlegen ist, hat der Bundesrat vorgeschlagen, das OR mit einem ausdrücklichen «Recht auf Nichterreichbarkeit» zu ergänzen. Das Geschäft ist aktuell in der Kommission des Ständerats. Der Vorschlag nützt allerdings nur denen etwas, welche nach OR angestellt sind. Was bei der Genfer Polizistin und ihren Kollegen nicht der Fall ist.
