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Ist es strafbar, das eigene Kind zu ohrfeigen?

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Ist es strafbar, das eigene Kind zu ohrfeigen?

Ab dem 1. Juli 2026 steht im ZGB unmissverständlich, dass Eltern ihre Kinder «ohne Anwendung von Gewalt» zu erziehen haben. Dabei gilt die Ohrfeige bereits heute als strafbare Tätlichkeit, wobei Bundesrat, Parlament und Gerichte noch lange zwischen geohrfeigten Kindern und Erwachsenen unterschieden haben. Allerdings hat diese Unterscheidung Kindern herzlich wenig genutzt, ganz im Gegenteil.
01.06.2026, 14:0401.06.2026, 14:04
Vera Beutler / lex4you by TCS
Vera Beutler / lex4you by TCS

Noch letztes Jahr, also 2025, hat das Parlament darüber diskutiert, ob in der Schweiz Gewalt in der Kindererziehung Platz hat. Einige Gegner der Vorlage wollten hier differenzieren zwischen nicht erlaubter körperlicher Gewalt und dem vermeintlichen Recht der Eltern, ihr Kind zu züchtigen. Würde man letzteres verbieten, so das Argument, wäre das zu vergleichen mit der Entwaffnung der Polizei oder der Abschaffung der Armee.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.
«Die seinerzeitige Streichung des elterlichen Züchtigungsrechts aus dem ZGB erfolgte, weil diese Erziehungsmethode unumstritten war.»

Elterliches Züchtigungsrecht lange toleriert

Das Parlament hat schlussendlich in einem ziemlich kurzen Prozess auf diese Differenzierung verzichtet und damit entschieden, dass eine Erziehung «ohne Anwendung von Gewalt» ein Züchtigungsrecht und damit auch etwa Ohrfeigen ausdrücklich ausschliesst. Ohnehin, so haben es Bundesrat und Parlament während des Gesetzgebungsprozesses mehrfach betont, kenne das ZGB seit dem 1. Januar 1978 kein Züchtigungsrecht mehr.

Das stimmt allerdings nicht. Die seinerzeitige Streichung des elterlichen Züchtigungsrechts aus dem ZGB erfolgte, weil diese Erziehungsmethode unumstritten war. So schrieb der Bundesrat in seiner Botschaft: « In der elterlichen Gewalt ist auch die Befugnis zur Züchtigung des Kindes enthalten, soweit dies zu seiner Erziehung nötig ist. Indessen bedarf diese Befugnis keiner ausdrücklichen Erwähnung im Gesetz». Nur folgerichtig also, dass das Bundesgericht noch 2024 ein elterliches Züchtigungsrecht nicht ausdrücklich verneinte. Es hatte einen Fall zu beurteilen, in welchem ein alkoholkranker Mann unter anderem dem Kind seiner Partnerin so starke Ohrfeigen verpasst hat, dass dieses Blutergüsse im Gesicht hatte. Das, so das Bundesgericht, würde ohnehin nicht unter ein allfälliges Züchtigungsrecht fallen, weswegen es diese Rechtsfrage nicht beantworten müsse.

Strafrecht schützt auch Kinder

Strafrechtlich ist eine «einfache» Ohrfeige entweder eine Tätlichkeit oder, wenn sie Schäden verursacht, eine einfache Körperverletzung und damit in jedem Fall strafbar. Aber ja, richtig, auch das war nicht immer so klar, wenn es um Kinder ging. Erst 1991 hat das Bundesgericht festgestellt, dass das Strafrecht hier nicht zwischen Kindern und Erwachsenen unterscheidet und eine Ohrfeige auch dann eine strafbare Tätlichkeit ist, «wenn der Täter aus einem erzieherischem Beweggrund gehandelt hat».

So ist denn die Antwort auf die eingangs gestellte Frage klar: Es ist nicht nur strafbar, Erwachsene zu ohrfeigen. Auch Kinder dürfen nicht geohrfeigt werden, egal ob von der Mutter, dem Onkel, dem Lehrer, der Hausabwartin oder von sonst wem.

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