Blogs
Down by Law

Starker Schneefall: Darf ich zu Hause bleiben?

Ein junger Mann schiebt sein Fahrrad durch den Schnee auf einem Weg im Waldgebiet Lange Erlen in Basel, am Freitag, 22. November 2024. (KEYSTONE/Georgios Kefalas)
Ein junger Mann kämpft sich mit seinem Velo im Kanton Basel durch den Schnee.Bild: keystone
Down by Law

Es schneit! Darf ich zuhause bleiben?

Wer gestern überhaupt noch nachhause gekommen ist, fragte sich heute wohl nicht selten, ob er nicht besser gleich da geblieben wäre. Fragt sich das ein Schulkind, kann die Antwort durchaus ja sein. Fragt sich das ein Arbeitnehmer, ist die Antwort meist nein.
22.11.2024, 13:0122.11.2024, 13:16
Vera Beutler / lex4you by TCS
Vera Beutler / lex4you by TCS

In der Schweiz herrscht auch bei Schneefall Schulpflicht. Eine Gemeinde darf deswegen nicht generell beschliessen, die Schule bei Schlechtwetter ausfallen zu lassen. Gleichzeitig ändert Schneefall aber auch nichts daran, dass die Kantone für den zumutbaren Schulweg verantwortlich sind. Wenn also der Schulweg zu gefährlich ist, müssen sie die Gefahr beseitigen. Da das bei zugeschneiten Strassen und drohenden Dachlawinen nicht auf die Schnelle möglich ist, kann die Schule Schulkinder dispensieren, sofern sie nicht gefahrlos zur Schule gehen können. Der Kanton Bern sieht dies gar ausdrücklich in seiner Absenzenverordnung für die Volksschule vor: Als entschuldigte Absenzen gelten auch «äusserst schwierige Schulwegverhältnisse infolge schlechter Witterung».

«In der Schweiz herrscht auch bei Schneefall Schulpflicht.»

Das OR kennt kein «schneefrei»

Eine solche Regelung kennt das Obligationenrecht nicht. Der Arbeitsweg liegt in deiner Verantwortung als Arbeitnehmer und du musst dich deswegen durch den Schnee kämpfen, wenn dein Arbeitsplatz nicht praktischerweise zuhause liegt.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Falls du den Kampf verlierst, weil der Autofahrer vor dir gerne Sommerpneus mag, der Tramschneepflug vor den Schneemassen kapituliert, der Bus beim Wendemanöver steckengeblieben ist oder die Spikereifen deines Velos doch nicht so ideal sind: Das ist dein Problem, nicht jenes deiner Arbeitgeberin. Sie darf verlangen, dass du die verpasste Zeit nacharbeitest.

ÖV muss für Verspätungen geradestehen

Du musst deswegen aber nicht den Kopf in den Schnee stecken, denn einige Ausnahmen und Kompensationsmöglichkeiten gibt es. Wenn du auf Dienstreise bist und nicht weiterkommst, muss dir die Arbeitgeberin die Zeit vergüten. Denn die für eine Dienstreise aufgewendete Zeit ist Arbeitszeit und dafür schuldet dir dein Chef Lohn, auch wenn sie witterungsbedingt länger dauert.

Seit dem 1. Januar 2021 müssen dich SBB und Co. zudem entschädigen, wenn ein Zug ausfällt oder mindestens 60 Minuten Verspätung hat. Keinen Anspruch hast du, wenn dein Ticket weniger als 5 Franken kostet oder wenn dich das ÖV-Unternehmen bereits vor dem Kauf des Billets über die Verspätung informiert hat.

Um zurück zu dem Schulkind zu kommen: Kann dein schulpflichtiges Kind nicht zur Schule, weil der zugeschneite Schulweg zu gefährlich oder gar nicht machbar ist, darfst auch du zuhause bleiben. Dies jedenfalls dann, wenn dein Kind zu klein ist, um alleine daheim zu bleiben. Denn hier erfüllst du deine gesetzliche Pflicht und deine Arbeitgeberin muss dir für diese Zeit den Lohn bezahlen.

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Der erste Schnee im Flachland
1 / 13
Der erste Schnee im Flachland
Von Westen her erreichte der erste Schnee der Saison das Mittelland. Im Bild: Lausanne.
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Smog in Pakistan – Schulen geschlossen
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
Wie ein Buchrücken mich daran erinnert, wo ich nie mehr hin will
Die alltägliche Physik des Unglücks.
Das Schwierige beim Ausmisten sind ja immer die Gefühle und Erinnerungen, die an den Sachen haften, von denen man sich trennen soll. In meinem Leben sind die Folgen dieses Umstands nicht nur ein Bestand von aktuell 26 (!?) Pullis, sondern auch zwei proppenvolle Bücherregale, deren Inhalte ich bei jedem Umzug aufs Neue verfluche. Und doch behalte ich sie alle: die Französischromane, die wir in der Schule lesen mussten und die mir aber so gut gefielen, dass sie mich über alle elf Wohnungswechsel meines Lebens begleitet haben, Bücher voller Eselsohren und Notizen, die ich liebte zu lesen, und solche, von denen ich glaube, sie noch lieben zu werden. Aber auch ein paar Klopper, bei denen mich einfach Titel oder Cover überzeugten oder von denen ich denke, sie machen sich besonders gut in einem wohl sortierten Bücherregal (niemand hat doch jede Seite von Ulysses gelesen?).
Zur Story