«Ich will meiner Tochter einen Hund kaufen. Mein Vermieter verbietet das. Darf er das?»
Liebe Ilka
Entscheidend ist, was in deinem Mietvertrag steht. Üblicherweise sind Haustiere nur mit Einwilligung des Vermieters zulässig. Er darf die Haustierhaltung ohne besonderen Grund verbieten lassen. Hast du aber die Erlaubnis des Vermieters schriftlich eingeholt, muss er sich an die Abmachung halten. Eine Rücknahme der Bewilligung ist nur unter Angabe triftiger Gründe erlaubt.
Sorge deshalb unbedingt dafür, dass der Hund deiner Tochter nicht übermässig Lärm verursacht und sich im gesamten Wohnareal reinlich verhält. Der Vermieter kann im Extremfall die Beseitigung des Störefrieds verlangen, sollten ihm laufend Klagen deiner Nachbarschaft zu Ohren kommen. Was du ebenfalls wissen musst: Mieter haften für übermässige Abnutzungen der Mietwohnung. Dazu zählen beispielsweise von Haustieren zerkratzte Holzwände.
Verbote ernst nehmen
Beinhaltet der Mietvertrag keine Einschränkungen zur Haltung von Haustieren, ist nichts gegen einen Hund als Mitbewohner einzuwenden. Vorsicht: Konsultiere auch die Hausordnung, wenn der Mietvertrag darauf verweist. Sie ist Bestandteil des Vertrags, und die darin enthaltenen Regelungen zur Haustierhaltung sind verbindlich.
Es ist umstritten, ob ein generelles Tierhaltungsverbot in einem Mietvertrag rechtlich überhaupt zulässig ist. Es empfiehlt sich aber keinesfalls, sich wissentlich über ein solches Verbot hinwegzusetzen. Ein früheres Bundesgerichtsurteil hat die Kündigung des Vermieters gutgeheissen. Die Mietpartei musste daraufhin die Wohnung verlassen.
Kleintiere sind erlaubt
Sperrt sich der Vermieter gegen einen Hund, sitzt du am kürzeren Hebel. Aber deine Tochter muss nicht gänzlich auf Haustiere verzichten. Erlaubt sind Kleintiere wie Hamster oder Meerschweinchen in kleiner Anzahl. Auch gegen Katzen, welche die Wohnung praktisch nie verlassen, haben Vermieter in der Regel nichts einzuwenden. Eine artgerechte Tierhaltung ist dabei zwingend einzuhalten.
Viele Grüsse von Comparis.ch
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